Netzagentur startet Konsultation für Ausbau

Kosten von 34 Mrd. bis 36 Mrd. Euro bis 2030

Netzagentur startet Konsultation für Ausbau

cru Frankfurt – Die Bundesnetzagentur konsultiert seit Freitag und bis zum 16. Oktober 2017 den Netzentwicklungsplan Strom und den Offshore-Netzentwicklungsplan für die Jahre bis 2030 mit allen Interessenparteien. “Wir untersuchen, welche neuen Leitungen im Übertragungsnetz bis 2030 erforderlich sind”, erklärt Netzagentur-Präsident Jochen Homann. Es gelte abzuwägen, wie die Behörde mit den weiteren Herausforderungen umgeht, die auf das Übertragungsnetz zukommen.Die Netzentwicklungspläne enthalten den Ausbau im deutschen Übertragungsnetz, der für eine sichere Stromversorgung notwendig ist. Ein Entwurf wurde von den Übertragungsnetzbetreibern – das sind Tennet, 50 Hertz, Amprion und TransnetBW – überarbeitet. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur die vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihre vorläufigen Ergebnisse nun begleitend zur Konsultation.Die Bundesnetzagentur hält nach aktuellem Stand der Prüfung 90 der 160 vorgeschlagenen Maßnahmen für erforderlich. Gegenüber dem Bundesbedarfsplan handelt es sich um 30 zusätzliche Ausbaumaßnahmen, von denen nur zwei in neuer Trasse geplant sind. 70 Maßnahmen werden von der Behörde als nicht bestätigungsfähig eingestuft.Die Energiewende samt Atomausstieg wird teuer. Allein für den Ausbau der Stromnetze veranschlagten die vier Übertragungsnetzbetreiber in ihrem Ausbauplan vom Februar 2017 zwischen 34 Mrd. Euro und 36 Mrd. Euro bis 2030 – unter der Annahme, dass ein Teil der Verbindungen als Erdkabel ausgeführt wird. Die Erdverkabelung wird laut Plan fünfmal so teuer wie eine normale Hochspannungsleitung. Nord-Süd-VerbindungSchwerpunkt des Plans sind leistungsstarke Nord-Süd-Leitungen. Sie sollen die verbrauchsstarken und vom Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2022 besonders betroffenen Regionen im Südwesten Deutschlands mit dem Norden verbinden, wo sich immer mehr Windräder drehen. Wie viele neue Strecken gebaut werden müssen, ist umstritten. Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die Bundesnetzagentur je zwei weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee als erforderlich an. Die Übertragungsnetzbetreiber haben vorgeschlagen, an Land keine zusätzlichen Höchstspannungsgleichstromleitungen zu errichten.