Neue Details zur 5G-Versteigerung
dpa-afx Bonn – Die Bundesnetzagentur hat konkrete Bedingungen für die geplante Versteigerung der begehrten 5G-Mobilfunkfrequenzen vorgelegt. Die Netzbetreiber sollen demnach bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Das geht aus einem Beschluss der Präsidentenkammer der Netzagentur hervor. Die Versteigerung ist für das kommende Jahr geplant. An Bahnstrecken mit hohem Fahrgastaufkommen muss zudem bis Ende 2022 eine Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Die Bundesnetzagentur will die Bieter auch dazu verpflichten, je nach Frequenzbereich jeweils 500 Basisstationen aufzustellen. Mit beiden Vorgaben sollen sogenannte weiße Flecken beseitigt werden, in denen die Versorgung bislang nur sehr schlecht oder gar nicht vorhanden ist. Eine Verpflichtung zum National Roaming wird es allerdings nicht geben. Beim National Roaming können Anbieter, die in einer bestimmten Region über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, die Netze eines Konkurrenten gegen Entgelt nutzen.