RECHT UND KAPITALMARKT

Neue Regeln für Investoren in den Emiraten

Änderungen im Gesellschaftsrecht auf der Arabischen Halbinsel - Anpassung an internationale Standards - Beteiligungsgrenze bleibt

Neue Regeln für Investoren in den Emiraten

Von Michael J. Ulmer und Murad Daghles *)Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein neues Commercial Companies Law (Gesetz über Handelsgesellschaften – UAE Federal Law No. 2 von 2015) eingeführt, welches das bisherige Commercial Companies Law (UAE Federal Law No. 8 von 1984) ersetzt. Das neue Commercial Companies Law ist zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten und spielt für Investoren, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten geschäftstätig werden wollen, eine erhebliche Rolle.Das neue Commercial Companies Law hat einige bedeutsame und wesentliche Änderungen mit sich gebracht, bei denen jedoch teilweise die tatsächliche Umsetzung abzuwarten bleibt. In der für ausländische Investoren wesentlichen Beschränkung der Beteiligung an Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat es jedoch keine Neuerung gegeben: Das neue Commercial Companies Law weicht nicht von der bisherigen Regelung ab und behält weiterhin eine zwingende Grenze von 49 % für ausländische Beteiligungen bei. Außerdem scheint das neue Commercial Companies Law sogar restriktiver zu sein, da es dem Cabinet of Ministers das Recht einräumt, auf Empfehlung des Wirtschaftsministers Beteiligungen in bestimmten Wirtschaftssektoren auf Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu beschränken.Sofern ausländische Investoren in den Vereinigten Arabischen Emiraten daher wenigstens wirtschaftlich so gestellt werden wollen, als würden sie eine 100-prozentige Beteiligung an der Gesellschaft halten, bleibt es bei dem durchaus gängigen, jedoch mit rechtlichen Risiken bei der Frage der Durchsetzbarkeit verbundenen vertraglichen Konstrukt des sogenannten “Scheme of Arrangement”.Ungeachtet dieser Beschränkung für ausländische Beteiligungen hat das Wirtschaftsministerium separat darauf hingewiesen, dass die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate den Erlass eines neuen Gesetzes für ausländische Investitionen plant, um die Beschränkungen für ausländische Beteiligungen in bestimmten (bisher leider noch nicht spezifizierten) Wirtschaftsbranchen und Sektoren zu lockern. Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden neuen Gesetzes bleibt jedoch abzuwarten, welche Position die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate in Bezug auf Gesellschaften beziehen, an denen faktisch und wirtschaftlich Nichtstaatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu 100 % beteiligt sind.Durch das neue Commercial Companies Law wurden sowohl zur Limited Liability Company (LLC) als auch zur Public Joint Stock Company (PJSC) eine Reihe lang erwarteter Konzepte eingeführt, die insgesamt darauf abzielen, sich den tatsächlichen Gegebenheiten und den internationalen Standards anzupassen und den Einsatz moderner Technologie zu ermöglichen. Grenzen für VerwaltungsratZunächst wurden teilweise die Modalitäten für die Gründung von PJSCs sowie für die Einberufung von Gesellschafterversammlungen gelockert. So wurde die Mindestanzahl von Gründern einer PJSC von zehn auf fünf Personen reduziert, was insbesondere von Familienunternehmen und im Allgemeinen von LLCs begrüßt wird, die einen Börsengang in Betracht ziehen. Demgegenüber wurden die Vorschriften zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats bei PJSCs weiter eingeschränkt: Zum einen müssen die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder und der Vorsitzende des Verwaltungsrats Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate sein; zum anderen müssen mindestens zwei Drittel der Verwaltungsratsmitglieder selbst Anteile an der Gesellschaft halten.Die Vorschriften zur Einladung zur Gesellschafterversammlung von LLCs und PJSCs sind demgegenüber deutlich vereinfacht worden: Die Einladungsfristen wurden von 21 auf 15 Tage reduziert und gestatten den Gesellschaftern – im Einklang mit internationalen Marktgepflogenheiten – zudem die Vereinbarung einer noch kürzeren Einladungsfrist.Das Commercial Companies Law enthält – wie bereits das bisherige Commercial Companies Law – ein zwingendes, gesetzliches Vorkaufsrecht (welches bei einer LLC sowohl bei der Ausgabe neuer Anteile wie auch bei einem etwaigen Verkauf der Anteile anwendbar ist): Sofern ein Gesellschafter einer LLC etwa Anteile an einen bisherigen Nichtgesellschafter verkaufen möchte, können die übrigen Gesellschafter der LLC dieses gesetzliche Vorkaufsrecht geltend machen. Das Verfahren dieses Vorkaufsrechts bleibt unverändert mit einer entscheidenden Ausnahme, dass bei fehlender Einigkeit über die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises für die Geschäftsanteile der Kaufpreis von Technik- und Finanzexperten ermittelt wird und nicht – wie bisher vorgesehen – vom Abschlussprüfer der Gesellschaft.Dieses Vorkaufsrecht und das dazugehörige Verfahren bleiben aus Sicht eines verkaufenden Gesellschafters suboptimal, da der verkaufende Gesellschafter seine Geschäftsanteile möglicherweise an einen anderen Gesellschafter zu einem geringeren Kaufpreis verkaufen müsste, als ein Nichtgesellschafter bereit wäre zu zahlen. Bei der PJSC wurde zudem das Konzept eines “strategischen Gesellschafters” eingeführt, bei denen die Vorkaufsrechtsregelungen nicht beachtet werden müssen.Voraussetzungen für eine Qualifikation als “strategischer Gesellschafter” sind, dass der strategische Gesellschafter (i) im selben, ähnlichen oder jedenfalls einem ergänzenden Geschäftszweig wie die Gesellschaft tätig ist, (ii) der Einstieg des strategischen Gesellschafters zu einem spürbaren Vorteil für die Gesellschaft führt und (iii) der strategische Gesellschafter für die vergangenen zwei Geschäftsjahre Bilanzen vorlegen kann.Nunmehr wurde durch das neue Commercial Companies Law auch die Möglichkeit der Bestellung eines Pfandrechts an Geschäftsanteilen an einer LLC geregelt. Danach können Geschäftsanteile an einer LLC verpfändet und die Verpfändung kann im jeweiligen Handelsregister eingetragen werden. Wenn auch weiterhin einige Durchsetzungsrisiken bestehen, ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung, da LLCs nun effizienter in Finanzierungsstrukturen eingesetzt werden können, erweiterten Zugang zu Fremdfinanzierung haben und bessere Sicherheiten bieten.Interessant ist sodann das durch das neue Commercial Companies Law eingeführte Verbot der Leistung finanzieller Unterstützung. Danach darf weder eine PJSC noch eine ihrer Tochtergesellschaften anderen Personen finanzielle Unterstützung für die Zeichnung oder den Kauf ihrer Anteile, Anleihen oder Sukuk gewähren. Von diesem Verbot sind Finanzierungskredite, die Vergabe von Geschenken oder die Gewährung von Sicherheiten oder Garantien umfasst. Interessanterweise gilt dieses Verbot auch für Anleihen und Sukuk. Dies bedeutet, dass Banken bei der Ausgabe eigener Sukuk oder Anleihen keine Kredite vergeben dürften, um potenziellen Anlegern den Kauf dieser Wertpapiere zu ermöglichen. FlexibilisierungenNach den Änderungen im Gesellschaftsrecht steht nun eine weitere Neuerung im Insolvenzrecht an. Das kürzlich vom Kabinett verabschiedete Gesetz bedarf nunmehr noch der Ratifikation durch den Federal National Council sowie den Supreme Council der Vereinigten Arabischen Emirate. Das neue Insolvenzrecht wird auch Regelungen zum Insolvenzverfahren von Gesellschaften enthalten, die sich an den Regelungen zum US Chapter 11 Bankruptcy-Prozess orientieren. Durch die Einführung eines internationalen Standards entsprechenden Insolvenzrechts soll die Attraktivität des Marktumfelds in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter erhöht werden.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das neue Commercial Companies Law einige wesentliche strukturelle Änderungen, Flexibilisierungen sowie Erleichterungen enthält, die teilweise durchaus begrüßenswert sind. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch abzuwarten. Durch die weiterhin bestehenden Beschränkungen für ausländische Beteiligungen fehlt es jedoch weiterhin an der bedeutsamsten strukturellen Änderung, die Investments in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch attraktiver gestalten würde.—-*) Dr. Michael J. Ulmer ist Partner, Dr. Murad Daghles Senior Associate bei Allen & Overy in Frankfurt und Düsseldorf.