Neues ESG-Reporting bleibt umstritten
Neues ESG-Reporting bleibt umstritten
EU-Parlament billigt Details mit knapper Mehrheit – BDI fordert verhältnismäßige Umsetzung
ahe Berlin
Das EU-Parlament hat am Mittwoch mit knapper Mehrheit die Regeln zur Umsetzung der verschärften Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen bestätigt, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese sind zentraler Bestandteil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und werden schrittweise ab 2024 für alle großen und börsennotierten Unternehmen in der EU gelten.
Ein Antrag der Christdemokraten sowie einiger Liberaler im EU-Parlament, der die ESRS beschränken wollte, fand keine Mehrheit. Die Co-Vorsitzende der deutschen CDU/CSU-Abgeordneten, Angelika Niebler, sprach von einem falschen Signal: "Wir müssen doch Bürokratie abbauen und es dürfen doch nicht wieder neue detaillierteste Vorgaben für die Berichtspflichten der Unternehmen kommen", kritisierte die CSU-Politikerin. "Wir überfordern unseren gesunden Mittelstand mit diesen Vorgaben, gerade in Zeiten, in denen dieser bereits durch die hohen Energiepreise, Inflation, steigende Zinssätze und den Fachkräftemangel extrem gefordert ist. Niebler sprach von einem Bärendienst, mit dem die EU die eigene Wettbewerbsfähigkeit schwäche.
Der CEO der Global Reporting Initiative (GRI), Eelco van der Enden, begrüßte hingegen die endgültige Verabschiedung der ESRS als einen Wendepunkt für die verpflichtende Berichterstattung. Jetzt gehe es an die Umsetzung von Regeln, die für die Rechenschaftspflicht der Unternehmen in der EU und weltweit einen entscheidenden Wandel darstellten.
Auf einer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) organisierten Konferenz zum ESG-Reporting (Environmental, Social, Governance) verwies BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner am Mittwoch darauf, dass die CSRD tiefgreifende Veränderungen für deutsche Unternehmen mit sich bringen. Künftig seien nicht mehr nur 500, sondern rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig. Gönner sprach allerdings auch von einem wichtigen Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz. Der BDI unterstütze grundsätzlich die Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU, sagte sie. Allerdings müsse die Umsetzung der neuen Regeln in Deutschland verhältnismäßig sein.
Einbezogen werden alle börsennotierten Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mill. Euro beziehungsweise einer Bilanzsumme ab 20 Mill. Euro. Kerstin Lopatta, Vice Chair des EFRAG Sustainability Reporting Board, verwies auf der BDI-Konferenz in Berlin darauf, dass die Umsatz- und Bilanzsummen-Schwellenwerte aufgrund der Inflation noch steigen könnten. Diskutiert werde derzeit eine Anhebung der beiden Werte um 20%. Noch in Arbeit seien zudem sektorspezifische Standards.