Neues Kartellverfahren gegen deutsche Autobauer

EU-Wettbewerbshüter prüfen Absprachen von BMW, Daimler und VW bei Emissionstechnologien

Neues Kartellverfahren gegen deutsche Autobauer

ahe Brüssel – Den großen deutschen Automobilherstellern drohen weitere empfindliche Kartellstrafen aus Brüssel. Die EU-Kommission leitete eine förmliche Prüfung ein, ob sich BMW, Daimler und der VW-Konzern bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen unerlaubt abgesprochen haben. “Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen”, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober 2017 entsprechende Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen. Die nun eingeleiteten förmlichen Ermittlungen beziehen sich nur auf das Thema Emissionen, konkret um Absprachen bei der Einführung von sogenannten SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und um Feinstaub-Partikelfilter für Benzinmotoren. Preisabsprachen sind nicht Teil dieses Verfahrens. Auch hat die Brüsseler Behörde nach eigenen Angaben gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass es unerlaubte Absprachen bei Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgasemissionen gegeben hat.Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde verwies auch ausdrücklich darauf, dass sie es noch nicht einschätzen könne, ob die Gespräche zwischen den fünf beteiligten Konzernen BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen seien. Technische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen ist nach EU-Vorschriften nämlich unter bestimmten Umständen zulässig, wenn sie der besseren Produktqualität dient.In dem “Fünferkreis” tauschten sich die Unternehmen nach Angaben der Wettbewerbshüter zu vielen weiteren Themen aus, so beispielsweise zu gemeinsamen Qualitätsanforderungen für Autoteile und Qualitätsprüfverfahren sowie zu ihren bereits auf dem Markt befindlichen Pkw-Modellen. In den Gesprächen wurden demnach auch Detailfragen erörtert, etwa bis zu welcher Höchstgeschwindigkeit ein Tempomat funktioniert und wie sich das Dach eines Cabrios öffnen und schließen lässt. Keine RückstellungenDie Autobauer erklärten, sie unterstützten die Kommission in ihrer Arbeit. Beim Nachweis unerlaubter Kartellabsprachen drohen den Konzernen auch milliardenschwere Strafen aus Brüssel. Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Wessen Antrag zuerst eingereicht wurde und wer damit zum Zuge kommen wird, ist bislang nicht klar. Daimler verwies jetzt noch einmal ausdrücklich darauf, dass die Eröffnung des Verfahrens nicht bedeute, dass die EU-Kommission endgültig eine Zuwiderhandlung festgestellt habe, sondern nur, dass sie den Fall vorrangig behandeln werde. Das Unternehmen sehe derzeit keine Notwendigkeit zur Bildung von Rückstellungen.Mit der Einleitung des Verfahrens in Brüssel ist jetzt auch das Bundeskartellamt für den Fall nicht mehr zuständig. Eine zeitliche Frist für die Untersuchungen gibt es nicht.Die Automobilbranche war in den vergangenen Jahren schon mehrfach ins Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter geraten. Vor allem Zulieferunternehmen hatten wegen Kartellabsprachen Geldbußen zu zahlen.