Luftfahrt

Niedrigere Strafen für Frachtkartell

Mehrere Flugfrachtunternehmen haben sich in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen Kartellstrafen der EU-Kommission gewehrt. Der EU-Gerichtshof hat nun die Mehrzahl der verhängten Geldbußen herabgesetzt.

Niedrigere Strafen für Frachtkartell

fed Frankfurt

Für eine Reihe von Luftfrachtunternehmen hat es sich als lohnenswert erwiesen, vor den Europäischen Gerichtshof zu marschieren, um Strafen der EU-Kommission wegen Preisabsprachen überprüfen zu lassen. Denn Europas oberstes Gericht hat am Mittwoch nachträglich mehrere Geldbußen gegen Kartellsünder reduziert.

Ein gutes Dutzend Fluglinien, darunter Lufthansa, SAS, British Airways, Air France-KLM, Japan Airlines und Singapore Airlines, hatte zunächst gegen eine Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter aus dem Jahr 2010 geklagt, die anschließend vom EU-Gericht für nichtig erklärt worden war. Nachdem die EU-Kommission dann 2017 die Fluglinien auf Grundlage eines neuen Kartellverfahrens, in dem es um die gleichen Vorwürfe ging, erneut zu Strafen verdonnert hatte, beantragten die betroffenen Luftverkehrsunternehmen abermals die Nichtigerklärung der Entscheidung oder zumindest eine Herabsetzung der Geldbußen. Die Luxemburger Richter kamen diesen Forderungen nun in Teilen nach. Fünf Geldbußen wurden aufrechterhalten, sieben Strafen wurden reduziert – und zwei sogar heraufgesetzt.

Das Gericht begründet diese Korrekturen in den einzelnen Rechtssachen sehr unterschiedlich. Mal spielt, wie bei Cathay Pacific, die Verjährung der unlauteren Absprachen eine Rolle. Mal werfen, wie bei Latam Air oder Lan Cargo, die Richter der EU-Behörde vor, bestimmte Zuwiderhandlungen nicht stichhaltig bewiesen zu haben. Und im Fall der SAS Cargo Gruppe geht das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission davon aus, dass die Fluglinie an einzelnen Teilen der Verstöße nicht beteiligt gewesen ist.

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