Nur noch zwei Angeklagte im Schienenkartellfall

Börsen-Zeitung, 2.10.2015 ahe/dpa-afx Düsseldorf - Im zweiten Prozess um das sogenannte Schienenkartell sind die Strafverfahren gegen fünf der angeklagten Manager gegen Zahlung von Auflagen von insgesamt 90 000 Euro eingestellt worden. Damit sitzen...

Nur noch zwei Angeklagte im Schienenkartellfall

ahe/dpa-afx Düsseldorf – Im zweiten Prozess um das sogenannte Schienenkartell sind die Strafverfahren gegen fünf der angeklagten Manager gegen Zahlung von Auflagen von insgesamt 90 000 Euro eingestellt worden. Damit sitzen vor dem Bochumer Landgericht nun nur noch zwei ehemalige Bereichsvorstände von ThyssenKrupp auf der Anklagebank. Sie haben bislang noch keine Geständnisse abgelegt, weshalb eine Verfahrenseinstellung laut Staatsanwaltschaft und Gericht zurzeit nicht in Frage kommt.Einer der beiden früheren hochrangigen Manager bestreitet vehement, Teil des Kartells gewesen zu sein, der andere schweigt zu den Vorwürfen. Bei ThyssenKrupp hat das Schienenkartell einen Schaden von mehr als 300 Mill. Euro verursacht. Wie im ersten Verfahrensteil tritt der Dax-Konzern erneut als Nebenkläger auf.