FMA

Österreichs Übernahmekommission unter Beschuss

Struktur und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der in Österreich für Unternehmensübernahmen zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA verstoßen gegen europäisches Recht.

Österreichs Übernahmekommission unter Beschuss

cru Frankfurt – Struktur und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der in Österreich für Unternehmensübernahmen zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA verstoßen gegen europäisches Recht. Das ist der Inhalt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Als Folge davon muss Österreich voraussichtlich sein Übernahmegesetz novellieren, da die Übernahmekommission derzeit aus Sicht von Kritikern quasi als „Ermittler“, „Ankläger“ und „Richter“ in einer Institution agiert und damit ihre Kompetenzen überschritten hat.

Auslöser war der Übernahmepoker um den Immobilienkonzern Conwert im Herbst 2015. Das Urteil ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Adler Real Estate AG, vertreten durch die Kanzlei Schönherr, sowie der Petrus Advisers und GM auf der einen Seite und der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich auf der anderen Seite über die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsstrafen, die die FMA gegen sie verhängte, weil sie gegen die Pflicht verstoßen hatten, die bedeutenden Beteiligungen an Wertpapieren eines Emittenten – des Immobilienkonzerns Conwert –, mitzuteilen.

Vorwurf: Acting in Concert

Ein „Acting in Concert“ – das war der Vorwurf der Übernahmekommission – war 2016 unter anderem dem deutschen Immobilienunternehmen Adler Real Estate vorgeworfen worden im Zuge der geplanten Übernahme des österreichischen Konkurrenten Conwert. Adler erhielt entsprechende Bußgeldbescheide der Übernahmekommission, die jetzt gegenstandslos sind. Die Anteile von Adler Real Estate an Conwert wurden dann Anfang 2017 an den Wohnungskonzern Vonovia veräußert – über ein freiwilliges Übernahmeangebot. Der ganze Komplex wird in Branchenkreisen inzwischen als „Lex Caner“ bezeichnet, weil der Immobilieninvestor Cevdet Caner einer der Verfahrensbeteiligten war.

So sollte nach Auffassung der Übernahmekommission Caner als Berater der Transaktion daran mitgewirkt haben, dass Aktionäre der Conwert am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an der Conwert erlangten, ohne ein gesetzlich erforderliches Pflichtangebot vorzulegen. Er wurde später von diesem Vorwurf in einem Strafverfahren vor Gericht freigesprochen.

Caner hat mit der Entscheidung des EuGH nach eigener Einschätzung „einen wegweisen Erfolg“ erlangt. Er sieht sich als Beschwerdeführer des Verfahrens in seiner Rechtsauffassung „in vollem Umfang bestätigt“ und appellierte am Donnerstag an den österreichischen Gesetzgeber, „im Interesse des Wirtschaftsstandortes und Finanzmarktes Österreich eine zügige Novellierung des österreichischen Übernahmegesetzes zu vollziehen“.

„Gut für den Finanzplatz“

„Nachdem dieser Fall alle Instanzen durchlaufen hat, begrüße ich diese Entscheidung des obersten rechtsprechenden Organs der Europäischen Union. Diese Entscheidung sei „entscheidend für den Finanzplatz Österreich, der für Investoren aus dem In- und Ausland ein durch Rechtsstaatlichkeit geprägtes Investitionsklima sicherstellen“ müsse. „Der österreichische Gesetzgeber muss nun dem Weckruf des EuGH folgen und zügig und entschieden eine umfassende Novellierung des österreichischen Übernahmerechts umsetzen, um damit für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.“

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