OLG urteilt pro Rekommunalisierung
ge Berlin – Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nach Angaben der am Verfahren beteiligten Rechtsanwaltskanzlei Allen & Overy ein die Rekommunalisierung stützendes Urteil gefällt. Damit wurde eine Entscheidung der Vergabekammer Münster aufgehoben, die RWE Recht gegeben hatte und bereits als “Leitvotum” bewertet wurde. Das gestern verkündete Urteil erlaubt es acht Kommunen im Münsterland, vor der Neuvergabe eines Konzessionsvertrags in einem ersten Schritt sich einen strategischen Partner zu suchen – ohne dass dies schon als Vorentscheidung für die Konzessionsvergabe zu werten sei, wie die Münsteraner Richter urteilten.Das OLG-Votum ist aus zweierlei Gründen interessant: Zum einen laufen bundesweit in zahlreichen Kommunen bestehende Konzessionsverträge für Strom und Gas aus und müssen neu ausgeschrieben werden. Angesichts des um sich greifenden Trends zur Rekommunalisierung nutzen viele Städte und Gemeinden diese Neuvergabe, um die Energieversorgung wieder in öffentliche Hände zu übernehmen. Dagegen stehen allerdings kartell- und energiewirtschaftliche Bedenken, die vom Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur geltend gemacht werden.Im Münsterland hatten acht Gemeinden in einer zweistufigen Ausschreibung erst einen privaten Partner für die Netzgesellschaft gesucht – ausgewählt wurde Gelsenwasser, die 49 % der Anteile übernahm und künftig das operative Geschäft betreiben soll. Dieses Joint Venture soll sich in einem zweiten Schritt um die Konzession in den Kommunen bewerben. Dagegen wandte sich RWE, die monierte, mit dieser Konstruktion sei eine diskriminierungsfreie Vergabe ausgeschlossen. Vielmehr sei mit dem ersten Schritt eine Vorentscheidung für das zweite Verfahren getroffen worden. Kommune darf entscheidenGegen ein entsprechendes Urteil der Vergabekammer Münster vom Sommer 2012, das eine einheitliche Ausschreibung forderte, wandte sich nunmehr das OLG Düsseldorf – “mit einer Signalwirkung für alle Rekommunalisierungsbestrebungen”, wie Allen & Overy-Partner und Vergaberechtsexperte Olaf Otting im Gespräch mit der Börsen-Zeitung sagte. Zugleich betonte er, dass das Gericht als Obiter Dicta quasi nebenbei das zweistufige Verfahren neben dem juristisch schwierigen einstufigen als generell statthaft genehmigt habe. Der Ausschreiber dürfe entscheiden, wie und was er ausschreibe. Leitplanken für FairnessDaneben habe das Gericht “Leitplanken eingezogen”, wie ein faires Verfahren samt europaweiter Ausschreibung stattzufinden habe. Auch sei keine Verletzung der Höchstpreisvorschrift für die Konzessionsvergabe zwingend, wenn die Gemeinden Renditeversprechen im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung Privater aussprechen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass Strom- und Gaskunden über zu hohe Wegenutzungsgebühren überzogene wirtschaftliche Versprechungen für Private bezahlen müssen.