ProSiebenSat.1 zahlt Gutschein-Bußgeld
ProSiebenSat.1 zahlt Bußgeld
in Affäre um Gutscheingeschäft
Gesetzesverstöße von Jochen Schweizer kosten 3,9 Mill. Euro
mic München
ProSiebenSat.1 muss rund 3,9 Mill. Euro Bußgeld bezahlen, weil die Tochter Jochen Schweizer Mydays gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen habe, teilte das Medienunternehmen mit. Die Bußgelder hätten die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München verhängt. ProSiebenSat.1 erklärte, zum 30. Juni des laufenden Jahres eine ausreichende Rückstellung im unteren einstelligen Millionen-Euro-Bereich gebildet zu haben.
Die Behörden erließen der Mitteilung zufolge ein Bußgeld gegen Jochen Schweizer GmbH von 2,59 Mill. Euro und gegen Mydays GmbH von 1,3 Mill. Euro. Darüber hinaus müsse ProSiebenSat.1 wegen Aufsichtspflichtverletzung 10.000 Euro zahlen, hieß es. Bis März 2023 hatten die Firmen Schweizer und Mydays Gutscheine vertrieben, ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht der BaFin zu haben oder ohne deren Ausgabe anzuzeigen.
Seit 2017 im ProSiebenSat.1-Besitz
Jochen Schweizer Mydays ist ein Anbieter von Gutscheinen für Erlebnisse wie Gleitschirmfliegen und Baggerfahren. Teile des Geschäfts fielen unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dessen Einhaltung die BaFin überwacht. ProSiebenSat.1 hatte im Juni 2017 bekannt gegeben, die Mehrheit zu übernehmen. Der Unternehmenswert war damals mit 108 Mill. Euro beziffert worden.
Mit Zahlung der Geldbußen sei das Verfahren für alle betroffenen Konzerngesellschaften abgeschlossen, teilte ProSiebenSat.1 mit. Allerdings erklärte Finanzvorstand Martin Mildner: „Über mögliche Regressforderungen gegen Dritte werden wir zu gegebener Zeit informieren.“
Vorstände im Visier
Zwei ehemalige Vorstände hätten Schäden verursacht, hatte es auf der diesjährigen Hauptversammlung geheißen. Die Entlastung von Ralf Peter Gierig und Rainer Beaujean war vertagt worden. Außerdem hatte ProSiebenSat.1 angedeutet, Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer EY für möglich zu halten. Mildner hatte damals erwartet, dass die Prüfung von Ansprüchen zum Beginn der zweiten Hälfte 2024 abgeschlossen sein wird.