Quandt-Kinder teilen BMW-Erbe ihrer Mutter auf
sck München – Zweieinhalb Jahre nach dem Tod von Johanna Quandt haben ihre beiden Kinder das hinterlassene BMW-Paket endgültig je zur Hälfte auf sich übertragen. Wie aus Stimmrechtsmitteilungen des Münchner Autokonzerns hervorgeht, hält Stefan Quandt nunmehr 25,8 % des stimmberechtigten Grundkapitals. Seine Schwester Susanne Klatten kommt auf 20,9 %. Beide Großaktionäre, die zugleich dem BMW-Aufsichtsrat angehören, vereinen unverändert 46,7 % der Stimmrechte auf sich. Ihre Beteiligung ist heute am Markt 24,3 Mrd. Euro wert. Bis zum Ableben der Mutter im August 2015 bildete das Trio die Erbengemeinschaft des Industriellen Herbert Quandt. Stefan Quandt hielt seinerzeit 17,4 %, Klatten 12,6 % und Johanna Quandt 16,7 %. Aufgrund der komplexen Konstruktion des Nachlasses teilten die Kinder nicht sofort das Erbe ihrer Mutter unter sich auf (vgl. BZ vom 12.8.2015). Denn Johanna Quandt bündelte ihre Stimmrechte über eine GmbH. Dadurch wurden die Kinder zunächst gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Nach dem Erbrecht waren die Stimmrechte der BMW-Hinterlassenschaft daher weiterhin “ungeteilt”. Der Finanzaufsicht BaFin zufolge mussten ihnen die Stimmrechte infolgedessen zweifach zugerechnet werden. Da diese Beteiligungsgesellschaft jetzt erst aus steuerlichen Gründen aufgelöst werden konnte, entfiel diese paradoxe Situation. Die Kinder konnten nun das Erbe an ihre eigenen Beteiligungsvehikel transferieren.