Richter dringt bei VW auf Vergleich
ste Hamburg – Im Musterfeststellungsklageverfahren gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal dringt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig auf einen Vergleich. Bis Ende dieses Jahres sollten der auf Schadenersatz klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände sowie der Autobauer mitteilen, ob Vergleichsgespräche in Betracht kommen. Auch am 2. Verhandlungstag erklärte VW, ein Vergleich sei bislang kaum vorstellbar (vgl. BZ vom 1. Oktober). Nach wie liege kein vollständiger Registerauszug vor. “Wir begrüßen das Bemühen des Gerichts, hier nun zügig für Klarheit zu sorgen.” Auf dieser Grundlage werde man prüfen, ob Vergleichsverhandlungen praktikabel sind. Nach Gerichtsangaben stehen 445 000 Anmeldungen von Verbrauchern beim Bundesamt für Justiz 77 000 Rücknahmeerklärungen gegenüber.