Risikokapitalgeber rügen Fehlsteuerung der Banken

Länder fordern Erleichterung für Venture Capital

Risikokapitalgeber rügen Fehlsteuerung der Banken

ge Berlin – Als “größten Unsinn” bezeichnete der scheidende Vorstandschef des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), Matthias Kues, den bei Finanzierungen junger Unternehmen immer häufiger anzutreffenden überschüssigen Cash-flow.Diese Mittel nutzten Banken der mit Venture Capital finanzierten Firmen zur vorzeitigen Darlehenstilgung. Verglichen mit früheren Zeiten, als jede Bank gute Risiken möglichst lange auf den Büchern halten wollte, sei dies eine “systematische Fehlsteuerung”. Damit wüchsen gute Kreditnehmer relativ schnell aus der Bilanz, während schlechte die Banken umso länger belasteten. Nach Kues Beobachtung ist diese Finanzierung inzwischen weit verbreitet. “Die Banken machen den größten Unsinn, aber sie verhalten sich eine wie alle.”Während der Chef der sparkassennahen Nord Holding beim Deutschen Eigenkapitaltag einräumen musste, dass die Branche in den vergangenen Jahren wesentlich damit beschäftigt war, drohende Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für Wagniskapital abzuwehren, votierten die Länderwirtschaftsminister bei einem Treffen in Berlin für steuerliche und rechtliche Erleichterungen für Start-up-Investoren. Mit einer Pro-Wagniskapital-Initiative, die die gastgebende CDU-Senatorin Cornelia Yzer mit ihren Kollegen aus Bayern (CSU) und Nordrhein-Westfalen (SPD) abgestimmt hatte, fordern die Länderminister den Bund auf, Erleichterungen für Kapitalgeber umzusetzen.Investoren, die bisher in den Ländern unterschiedlich behandelt werden, sollten demnach künftig bundesweit von der Gewerbesteuer befreit werden. Auch solle die Nutzung von Verlustvorträgen gründerfreundlicher gehandhabt werden, vor allem in Bezug auf die Regelungen für stille Reserven.Zusätzliche Beschränkungen für Investitionen institutioneller Anleger alternative Anlagen – speziell Wagniskapitalfonds – sollen vermieden werden. Zudem wird Berlin aufgefordert, das Crowdinvesting behutsam zu regulieren, damit das junge Finanzierungsmodell nicht durch zu viele steuerliche und rechtliche Bestimmungen im Keim erstickt wird.—– Personen Seite 16