Rückschlag für Saint-Gobain im Streit um Sika-Übernahme
md Frankfurt – Der französische Baustoffkonzern Saint-Gobain hält auch nach der juristischen Niederlage an der geplanten Übernahme des Schweizer Bauchemiespezialisten Sika fest. Die Entscheidung des Kantonsgerichts Zug ändere nichts an den Grundlagen der Transaktion, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur Reuters. Der Fahrplan für die Akquisition bestehe weiter. Auch der Sika-Großaktionär, die Schenker-Winkler Holding (SWH), signalisierte ein Festhalten an dem Deal. “Der vorliegende Entscheid des Einzelrichters beeinträchtigt die Gültigkeit des Vertrags zwischen SWH und Saint-Gobain nicht”, teilte die Burkard-Familienholding mit.Die Sika-Gründerfamilie Burkard hatte im Dezember angekündigt, ihren Anteil an Sika (Umsatz 2014: 5,6 Mrd. sfr) für 2,75 Mrd. sfr an Saint-Gobain zu verkaufen. Die Burkards haben zwar nur einen Kapitalanteil von 16 %, aber einen Stimmenanteil von 52 %. Um zu verhindern, dass die Familie den Verwaltungsrat mit neuen Vertretern besetzt und Saint-Gobain mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz die Kontrolle über Sika übernimmt, hatte der Verwaltungsrat von Sika die Stimmrechte der Familie beschränkt. Dagegen waren die Burkards mittels SWH als Kläger gerichtlich vorgegangen. Doch das Kantonsgericht Zug gab dem Verwaltungsrat Recht, der den Entscheid – wenig überraschend – begrüßte und “diesen im Detail analysieren” werde. Wird das Urteil nicht von einer höheren Instanz umgestoßen, ist die Transaktion infrage gestellt.Nach Bekanntgabe des Gerichtsentscheids sprang die Sika-Aktie an der Schweizer Börse auf 3 899 sfr; ein Plus von 10 %. Im Verlauf bröckelte der Gewinn jedoch ab.