RWE nahe an Marktbeherrschung
RWE nahe an Marktbeherrschung
ab Köln
RWE ist für die ausreichende Stromerzeugung in Deutschland oft unverzichtbar. Das geht aus dem jüngsten Marktmachtbericht Stromerzeugung des Bundeskartellamts hervor. Zwar sei der Essener Versorger im Betrachtungszeitraum 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 in weniger Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar gewesen, heißt es. Das lag nach Einschätzung der Wettbewerbshüter aber ausschließlich am außergewöhnlichen Marktumfeld, das der Marktmacht entgegenwirke.
Zudem war das Ausmaß der Unverzichtbarkeit immer noch „in der Größenordnung der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung“.
„Die strukturelle Marktmacht in der Stromerzeugung besteht fort“, konstatiert das Kartellamt. Die beiden nächstgrößten Anbieter, Leag und EnBW bewegen sich inzwischen deutlich unter der Schwelle der Marktbeherrschung.
Die Bonner Behörde geht davon aus, dass sich die Unverzichtbarkeit einzelner Erzeuger wieder erhöhen wird. „Wir gehen davon aus, dass die RWE-Kraftwerke seit Mai 2024 wieder häufiger unverzichtbar gewesen sind und sich dieser Trend fortsetzen wird“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.