RWE setzt auf Prinzip "Eine Aktie - eine Stimme"
cru Düsseldorf – RWE will im kommenden Jahr die Vorzugsaktien, die 6,3 % der Anteile ausmachen, in Stammaktien wandeln. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die vorhandenen 39 Millionen Vorzugsaktien im Verhältnis 1:1 ohne Zuzahlung in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln, wie der Essener Energiekonzern am Donnerstag mitteilte. Der erforderlichen Satzungsänderung müssen die jeweiligen Aktionärsversammlungen der Stammaktionäre (mit einfacher Mehrheit) und der Vorzugsaktionäre (mit Dreiviertelmehrheit) am 3. Mai 2019 stattgeben.Inhaber von Vorzugsaktien haben bei der Hauptversammlung kein Stimmrecht, werden dafür aber bei der Verteilung der Dividende vorrangig bedient. Die weitaus meisten RWE-Aktien sind mit rund 575 Millionen Stück Stammaktien. “An den internationalen Kapitalmärkten ist es üblich, dass jede Aktie auch ein Stimmrecht hat”, kommentierte RWE-Finanzvorstand Markus Krebber die Pläne. Die Vorzugsaktien hatte RWE bei Kapitalerhöhungen in den 1950er Jahren ausgegeben. Durch die Umwandlung bleibt der Anteil am RWE-Grundkapital von 1,57 Mrd. Euro, den eine Aktie repräsentiert, unverändert.Der Kurs der RWE-Stammaktie reagierte am Donnerstag mit einem Plus von zeitweise 1,7 % auf 19,55 Euro. Der Börsenwert des Konzerns hat sich damit seit September 2015 verdoppelt auf 11,3 Mrd. Euro. Die Stämme notierten mit Schlusskurs vom Mittwoch um 3,01 Euro über den Vorzügen. Gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2016 (3,34 Euro) und 2017 (4,36 Euro) habe sich die Differenz damit deutlich verringert.Schon im April 2018 hatten zwei Aktionäre aus Heidelberg – die Delphi Unternehmensberatung und die Deutsche Balaton – die Abschaffung der Vorzugsaktien in einem neunten Tagesordnungspunkt gefordert, der für die Hauptversammlung angefügt wurde. Zur Begründung hieß es, internationale Investoren forderten “Eine Aktie – eine Stimme”. RWE befinde sich zudem in der “Dax-Abstiegszone” und die Umwandlung der Vorzüge in Stämme würde die Marktkapitalisierung erhöhen.Vorstand und Aufsichtsrat von RWE hatten die Umwandlung abgelehnt. Man stehe dem Schritt “grundsätzlich positiv” gegenüber – allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt: So könne “die Umwandlung der Vorzugs- in Stückaktien aufgrund der zeitlichen Nähe zur Dividendenaussetzung für die Stammaktionäre in den Jahren 2015 und 2016 als eine sachwidrige Bevorzugung der Vorzugsaktionäre angesehen werden”. Auch würden die Stimmrechte der Stammaktionäre verwässert.