Schärfere Strafen für Firmen

Große Koalition weitgehend einig über Novelle des Unternehmensstrafrechts

Schärfere Strafen für Firmen

wf Berlin – In der großen Koalition haben sich SPD und Union nach langem Ringen über die Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts weitgehend geeinigt. Gleichwohl bleibt für die CDU/CSU-Fraktion noch ein wichtiger Punkt ungelöst. Gerade mittelständische Unternehmen stelle es vor große Probleme und Kosten, wenn sie für die Untersuchung und ihre Verteidigung in einem strafrechtlichen Fall verschiedene Anwaltskanzleien einsetzen müssten. Diese funktionale Trennung sei verfehlt, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak , in Berlin zu dem nun veröffentlichten Referentenentwurf. Unternehmen dieser Größe hätten oft nur eine Hauskanzlei, die sie umfassend rechtlich betreue. “Diese scharfe Trennung signalisiert ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegen die Anwaltschaft und unterminiert das rechtsstaatlich elementare Anwaltsprivileg”, unterstrich Luczak. “Die Regelung kann daher so nicht bleiben.”Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte nach der Einigung auch innerhalb der Ressorts der Bundesregierung den Referentenentwurf des “Gesetzes zu Stärkung der Integrität in der Wirtschaft” veröffentlicht und ihm zugleich damit einen freundlicheren Namen verpasst. Bislang lautete der Titel “Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität”. Die Union hält sich zugute, dass sie zwar auch Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpfen, aber Unternehmen nicht grundsätzlich kriminalisieren will. Dies spiegle sich nun auch im Titel des Gesetzes wider. Saftige BußgelderUnternehmen sollen bei Straftaten künftig empfindlich belangt werden können. Die Novelle schafft die Grundlage von saftigen Bußgeldern bis zu 10 % des Umsatzes. Bislang gelten solche Taten nur als Ordnungswidrigkeit, die – unabhängig von der Unternehmensgröße – mit maximal 10 Mill. Euro geahndet werden können. Für Konzerne mit einem Milliardenumsatz ist dies kaum abschreckend. Zugleich soll die Novelle Unternehmen anreizen, Compliance-Systeme zu etablieren und mit internen Untersuchungen dazu beizutragen, Straftaten aufzuklären. Eigene Untersuchungen können die Sanktionen nicht nur mildern, sie sollen es auch tatsächlich. Dies wurde im Entwurf klargestellt. “Denn es kann nicht sein, dass selbst wenn alle Vorgaben bei der internen Prüfung perfekt eingehalten wurden, die Strafmilderung dann trotzdem nur eine Frage des Ermessens bleibt”, erklärte Luczak. Die Union hat nach eigenem Bekunden auch erreicht, dass die Auflösung des Unternehmens als schärfste Strafe gestrichen wurde. Kritiker halten die “Todesstrafe” nicht nur für unverhältnismäßig, sie monieren auch, dass diese die Falschen träfe – Mitarbeiter, Aktionäre und Kunden.Anders als zunächst geplant, fallen Vereine, soweit sie keinen Wirtschaftsbetrieb unterhalten, nicht mehr unter das Gesetz. Zudem wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf die Generalklausel gestrichen, nach der interne Untersuchungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen müssen. Selbst geringe datenschutzrechtliche Verstöße hätten damit eine Strafmilderung gefährdet. “Unter diesen Bedingungen und mit diesem Risiko hätte kein Unternehmen mehr umfangreiche Ermittlungen durchgeführt”, machte Luczak deutlich.