Schrempp-Abgang wird neu aufgerollt
bl Stuttgart – Der jahrelange Rechtsstreit um den korrekten Veröffentlichungszeitpunkt des Rücktritts von Ex-Daimler-Chef Jürgen Schrempp geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Verfahren, in dem es um die womöglich verspätete Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden Schrempps 2005 geht, erneut und abschließend an das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) verwiesen. Mehrere Kleinaktionäre haben Klagen gegen Daimler eingereicht; sie fordern Schadenersatz. Die Kläger sind der Ansicht, Daimler hätte nach einem Gespräch Schrempps mit dem damaligen Daimler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper am 17. Mai 2005, in dem dieser über die Rücktrittsabsicht informiert wurde, eine Mitteilung herausgeben müssen. Dies geschah nach einer Aufsichtsratssitzung erst am 28. Juli. Aktionäre, die zwischen den Terminen Papiere verkauften, fühlen sich geprellt, weil die Aktie nach der Veröffentlichung eine Kursrally hinlegte.Das BGH hatte 2008 eine erste Entscheidung des OLG, das die Klagen abgewiesen hatte, aufgehoben. Auch ein zweites OLG-Urteil landete beim BGH, das den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zog. Der EuGH sieht auch Zwischenschritte bis zu einer endgültigen Rücktrittsankündigung als möglicherweise kursrelevant an.