SDax-Unternehmen hinken hinterher

BDO und Kirchhoff Consult analysieren Nachhaltigkeitsberichte - Klimaschutz im Fokus

SDax-Unternehmen hinken hinterher

hek Frankfurt – Kleinere börsennotierte Unternehmen verzichten häufig auf eine ausgiebige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Gesellschaften verschenkten großes Potenzial bei der Investorenansprache, stellen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO und das Kommunikations- und Beratungsunternehmen Kirchhoff Consult in einer Studie fest. Demnach veröffentlicht nur die Hälfte der 70 im SDax vertretenen Unternehmen einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Im MDax sind es drei Viertel, im Dax mehr als 90 %. Damit seien deutliche Unterschiede in der Berichtsqualität zwischen den Indizes festzustellen.Bei den Anlageentscheidungen von Investoren spielt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle. Das stellt viele der Dax-160-Unternehmen vor neue Herausforderungen, “denen sie derzeit nur bedingt gerecht werden”, wie Klaus Rainer Kirchhoff feststellt, Gründer und CEO von Kirchhoff Consult. Die Autoren rechnen für die nächsten Jahre mit weiteren Regulierungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. So hat die EU-Kommission Mitte Juni neue Leitlinien für die klimabezogene Berichterstattung der Unternehmen veröffentlicht. Die Anforderungen an Qualität und Verlässlichkeit würden künftig wachsen, heißt es.Drei Viertel der analysierten Unternehmen bevorzugten einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, etwa Beiersdorf, Lufthansa und Knorr-Bremse. Das restliche Viertel setzt auf kombiniertes Reporting, also die Darstellung im Geschäftsbericht, darunter Adidas, Puma und Symrise. Besonders im Fokus steht in den Reports der Klimaschutz. Maßnahmen zum Klimaschutz würden in 80 % der Fälle als relevant eingestuft, und 60 % der Unternehmen machten klimaschutzbezogene Angaben.Aufgrund des Umsetzungsgesetzes zur CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) sind die allermeisten untersuchten Unternehmen nunmehr zum zweiten Mal verpflichtet, im Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Der Analyse zufolge lässt sich keine Verdrängung des freiwilligen Reportings durch die gesetzliche Berichtspflicht feststellen. Letztere werde vielmehr in die freiwilligen Berichte integriert und ergänze diese.Sowohl die gesetzliche als auch die freiwillige CSR-Berichterstattung werde immer häufiger durch unabhängige Dritte geprüft. “Dies spiegelt den hohen Wert, den die Unternehmen dieser Berichterstattung beimessen”, sagt die BDO-Partnerin Ellen Simon-Heckroth.