Starbucks gewinnt Steuerstreit mit Brüssel
ahe Brüssel – Im Kampf gegen fragwürdige Steuerdeals multinationaler Großkonzerne in der EU hat die zuständige Brüsseler Wettbewerbsbehörde eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) kippte eine Entscheidung der EU-Kommission von 2015, nach der die Niederlande von der US-Kaffeehauskette Starbucks bis zu 30 Mill. Euro Steuern nachfordern mussten. “Die Kommission konnte keinen Vorteil zugunsten von Starbucks nachweisen”, begründeten die Luxemburger Richter die Entscheidung.In einem ähnlichen Fall, in dem es um unerlaubte Steuervorteile der Finanzierungstochter des Autobauers Fiat in Luxemburg ging, unterstützte das Gericht allerdings das Vorgehen der Brüsseler Wettbewerbshüter und bestätigte eine Entscheidung ebenfalls von 2015. Auch hier ging es um Steuernachforderungen in Höhe von 20 bis 30 Mill. Euro. In beiden Fällen hatten sowohl die Unternehmen als auch die betroffenen Staaten gegen die Entscheidungen der EU-Kommission geklagt.Die Brüsseler Behörde hatte in den vergangenen fünf Jahren sehr intensiv sogenannte Steuervorbescheide für international tätige Konzerne unter die Lupe genommen und war mit Hilfe des Beihilferechts auch noch gegen weitere Steuerdeals vorgegangen. Im spektakulärsten Fall hatte sie 2016 die Behörden in Irland angewiesen, rund 13 Mrd. Euro an Steuern vom US-Technologieunternehmen Apple nachzufordern. Auch dieses Dossier wird zurzeit vor Gericht verhandelt.Die jetzigen Urteile aus Luxemburg haben die Debatte um Gesetzesänderungen wieder neu entfacht: “Wir brauchen schärfere europäische Regeln, um die Steuervermeidung von Großunternehmen einzudämmen”, erklärte der Grünen-Finanzexperte im EU-Parlament, Sven Giegold. Man dürfe sich künftig nicht mehr auf langwierige Einzeluntersuchungen der EU-Kommission und Gerichtsurteile verlassen. Giegold plädierte für eine verpflichtende öffentliche Berichterstattung über die Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kritisierte, das Urteil im Starbucks-Fall sei ein Rückschritt im Kampf gegen unlauteren Steuerwettbewerb und gehe auf die Kappe von EU-Kommissarin Margrethe Vestager. “Die Wettbewerbskommissarin wollte sich unbedingt politisch profilieren, hat dem Kampf gegen Steuervermeidung in ihrem Übereifer aber am Ende einen Bärendienst erwiesen.”Vestager selbst kündigte an, die EU-Kommission werde aggressive Steuerplanungsmodelle auch künftig im Rahmen der Beihilfevorschriften prüfen. “Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Konzernen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der EU”, erklärte sie. Allerdings forderte auch Vestager Gesetzesänderungen zur besseren Durchsetzung der Beihilferegeln. Gleichzeitig müsse es aber auch in den Unternehmensphilosophien Änderungen geben. – Wertberichtigt Seite 8