Urteil für 2026 erwartet

Strabag-Kernaktionäre klagen gegen russischen Miteigentümer

Infolge des Überfalls auf die Ukraine ist die russische MKAO Rasperia zu einem problematischen Aktionär geworden. Nun versuchen Kernaktionäre des Baukonzerns Strabag, den Miteigentümer auf dem Klageweg los zu werden.

Strabag-Kernaktionäre klagen gegen russischen Miteigentümer

Strabag-Kernaktionäre klagen gegen russischen Miteigentümer

Verfahren vor dem Schiedsgericht in Amsterdam

Reuters Wien

Der Wiener Baukonzern Strabag hofft durch eine Klage seiner österreichischen Kernaktionäre den sanktionierten russischen Anteilseigner MKAO Rasperia los zu werden. Vor einem Schiedsgericht in Amsterdam sei eine Klage hinsichtlich der im gemeinsamen Syndikatsvertrag festgeschriebenen Vorkaufsrechte eingebracht worden, teilt Strabag mit.

Die Kernaktionäre – die Familien-Privatstiftung von Strabag-Gründer Hans Peter Haselsteiner, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien und der Versicherer Uniqa – halten zusammen über 60% an Strabag. Rasperia, die lange dem sanktionierten Oligarchen Oleg Deripaska zugeordnet wurde, hält rund 24% an Strabag. Gemessen am aktuellen Börsenkurs hat der Anteil einen Wert von mehr als 1,1 Mrd. Euro. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland sind die Strabag-Aktien der Rasperia eingefroren. Im Frühjahr wurde allerdings bekannt, dass die Anteile der Rasperia an die russische Firma Iliadis übertragen wurden. Hier wollen die Kernaktionäre nun einhaken und gerichtlich klären lassen, ob Rasperia nicht verpflichtet gewesen wäre, ihre Strabag-Aktien den österreichischen Kernaktionären anzudienen.

Kontrolle an Rasperia aufgegeben

„Der Verkauf der Rasperia von Valtoura an Iliadis in Russland eröffnet uns nun die Chance, uns endgültig vom sanktionierten Aktionär zu trennen. Dieses Verfahren treiben wir daher mit allen Mitteln voran“, sagt Strabag-Vorstandschef Klemens Haselsteiner. Der Konzern verwies in dem Zusammenhang auf eine Beteiligungsmeldung vom März, wonach Deripaska seine Kontrolle an Rasperia aufgegeben hat.

Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet Strabag im Jahr 2026. Bis dahin müssten noch weitere Fragen geklärt werden, heißt es. Laut Strabag muss insbesondere mit den nationalen und internationalen Behörden geklärt werden, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann.

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