Streit über Klagen gegen Tesla
Reuters Berlin – Das Bundesumweltministerium weist Forderungen aus der großen Koalition nach einer Einschränkung des Verbandsklagerechts wegen Verzögerungen beim Bau der Tesla-Fabrik in Brandenburg zurück. “Das Verbandsklagerecht im Natur- und Umweltschutz ist ein hohes Gut, das den rechtskonformen Vollzug in Deutschland stärkt”, teilte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, mit. Zudem sei der Zugang zu Gerichten für Umweltorganisationen durch europäisches und internationales Recht weitgehend vorgegeben. Im Übrigen würden die gegen Tesla klagenden Verbände Grüne Liga und NABU Brandenburg seit Jahrzehnten seriöse Umweltschutzarbeit in Brandenburg leisten.Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Carsten Linnemann, hatte im “Handelsblatt” gefordert: “Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind.” Das würde ausschließen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können, sagte er mit Blick auf die geplante Tesla-Fabrik. Ein Naturschutzverein aus Bayern hatte gegen das Projekt geklagt. Ähnlich äußerte sich der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner: “Wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen wurden in der Tat durch Prozesse unnötig verzögert, und das muss sich ändern.” Natürlich könne nicht jeder Verband klagen.