Supermarktfusion droht endgültig zu scheitern
ab Düsseldorf – Die Übernahme der Supermärkte Kaiser’s Tengelmann durch Branchenprimus Edeka steht endgültig vor dem Aus. Nach dem Kartellamt hat sich nun auch die Monopolkommission gegen das Vorhaben ausgesprochen. In ihrem Sondergutachten zur beantragten Ministererlaubnis für die Supermarktfusion kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die Gemeinwohlvorteile aus dem Zusammenschluss die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen, wie mitgeteilt wird. Auch die Möglichkeit, die Ministererlaubnis unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen, kommt für die Monopolkommission nicht in Betracht.Während die aus der Übernahme folgenden Wettbewerbsbehinderungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten erheblich seien, sei das Argument der Arbeitsplatzsicherung nicht ausreichend erwiesen, urteilt die Kommission. “Es bestünde auch im Fall einer Gesamtübernahme durch Edeka ein Bedarf für Restrukturierungen, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würden”, heißt es in dem Gutachten.Edeka und Tengelmann hatten argumentiert, dass durch den Zusammenschluss rund 16 000 Arbeitsplätze erhalten blieben. Die Monopolkommission spricht dagegen lieber von 5 700 Vollzeitstellen, die die Unternehmen zu sichern versprechen. Zudem sei nicht erwiesen, dass mit der Fusion langfristig mehr Stellen erhalten blieben als in Alternativszenarien, also im wesentlichen die Übernahme durch andere Lebensmitteleinzelhändler.Doch nicht nur das Arbeitsplatzargument verfängt aus Sicht der Monopolkommission nicht. Auch die weiteren Gemeinwohlvorteile, die Edeka und Tengelmann ins Feld führen, seien als solche entweder nicht anzuerkennen oder ihr Vorliegen nicht erwiesen. Allenfalls die angesprochene Entlastung der öffentlichen Haushalte in Form von steigenden Steuereinnahmen sei ausnahmsweise anerkennenswert. Hier würden allerdings die hohen Anforderungen, die an den Nachweis geknüpft seien, nicht erfüllt. Entscheidung Ende AugustDas Kartellamt hatte die Übernahme Ende März untersagt. Daraufhin hatten die Unternehmen eine Ministererlaubnis beantragt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kann eine Untersagungsentscheidung aufheben, sofern die gesamtwirtschaftlichen Vorteile die Nachteile aus dem eingeschränkten Wettbewerb aufwiegen. Für eine Ministererlaubnis erforderlich ist eine Stellungnahme der Monopolkommission. An die Empfehlung der Gutachter ist das Ministerium allerdings nicht gebunden. Bislang setzte sich das Ministerium nur in vier Fällen – zuletzt im Jahr 2002 im Fall der Ruhrgas-Übernahme durch Eon – über die Empfehlung des Beratergremiums hinweg. Das BMWi ist gehalten, binnen vier Monaten eine Entscheidung zu fällen. Ende August läuft diese Frist aus.Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub hatte erst kürzlich erklärt, dass Kaiser’s Tengelmann ohne Ministererlaubnis zerschlagen werde. “Weitermachen ist keine Option” (vgl. BZ vom 10. Juli). Rechtsmittel gegen einen negativen Bescheid werde Tengelmann nicht einlegen. Das zöge den Prozess nur unnötig in die Länge, sagte Haub. Allerdings haben Edeka und Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde gegen den Untersagungsbeschluss des Kartellamts eingelegt.