Supreme Court schaltet Washington ein
ab Düsseldorf
Bayer darf sich Hoffnung machen, dass sich der Oberste Gerichtshof in den USA mit den Glyphosat-Klagen beschäftigt. Zwar traf der Supreme Court noch keine Entscheidung, ob er die von Bayer eingereichte Revision des Urteils in einem Roundup-Prozess (Hardeman-Fall) annimmt oder ablehnt. Doch kündigte der Gerichtshof an, sich dazu eine Stellungnahme der US-Regierung einzuholen. „Wir sehen uns durch die Anfrage des Supreme Court an die US-Regierung, eine Entscheidung des Solicitor General im Fall Hardeman einzureichen, bestärkt“, teilte Bayer nach der Entscheidung mit.
Damit wird sich das Verfahren zwar weiter in die Länge ziehen, doch sieht sich der Pharma- und Agrarchemiekonzern durch das Vorgehen der Behörde in der eigenen Einschätzung bestärkt. „Wir sind überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente gibt, die Entscheidungen der Vorinstanzen zu überprüfen und zu korrigieren“, erklärte Bayer. Die Investoren sahen das ähnlich. In der Spitze sprang die Aktie um gut 3 % über den Vorwochenschluss. Zum Handelsende hatte der Dax-Wert die Gewinne jedoch wieder abgegeben.
Der Entscheidung des Supreme Court kommt Signalwirkung zu. Sollte das oberste Gericht die Urteile der Vorinstanzen aufheben, schwänden die Erfolgschancen für neue Kläger auf Schadenersatz, und Bayer könnte die im Sommer zusätzlich gebildeten Rückstellungen für künftige Klagen wieder auflösen.
Doch auch mit Blick auf die Vergleichsverhandlungen in anhängigen Klagen kündigte Bayer jetzt eine härtere Gangart an: „Wir werden ganz auf Vergleichsverhandlungen mit solchen Klägeranwälten verzichten, die eine erhebliche Anzahl an Forderungen vertreten.“ Ausgefochten wurden bislang fünf Verfahren. Im Vergleichsweg wurden bis 22. Oktober etwa 98 000 Klagen aus dem Weg geräumt.