Tarifkampf auf Biegen und Brechen

Lufthansa und Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo zwischen Streik, Gerichten und Schlichtung

Tarifkampf auf Biegen und Brechen

Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Lufthansa und der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo kämpfen beide Seiten mit harten Bandagen, lassen aber zumindest auch ein Hintertürchen für ein Schlichtungsverfahren offen. Am Nachmittag hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf für Dienstag weitere Streiks am Standort auf Antrag der Lufthansa untersagt.po Frankfurt – Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Lufthansa und der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo kämpfen beide Seiten mit harten Bandagen, lassen zugleich aber auch ein Hintertürchen für ein Schlichtungsverfahren offen. Beide Seiten stellten eine Schlichtung in den Raum. Auf Antrag der Lufthansa verfügte das Arbeitsgericht Düsseldorf dann am späten Nachmittag, dass das Kabinenpersonal am Standort gestern nicht mehr streiken dürfe.Die Streikmaßnahmen seien rechtswidrig, “da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert” habe. Ufo forderte die betroffenen Flugbegleiter deshalb auf, ihren Einsatz in Düsseldorf umgehend wieder anzubieten. Da die Airline in Düsseldorf die einstweilige Verfügung nur für den Dienstag beantragte, blieb bis zum Abend offen, ob Ufo die Streiks wie angekündigt von Mittwoch bis Freitag fortsetzt. Lufthansa musste deshalb für heute vorsorglich über 900 Flüge streichen, wovon wieder etwa 100 000 Fluggäste betroffen sein dürften. Mit Spannung wurde eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt am Abend erwartet. “Innerhalb von Minuten”Zuvor hatten sich beide Seiten verbal offen für den Lösungsweg einer Schlichtung gezeigt. “Wenn Lufthansa ohne Vorbedingungen eine Schlichtung anruft, werden wir die Streiks umgehend aussetzen. Das kann innerhalb von Minuten passieren”, sagte Ufo-Chef Nicoley Baublies. In einem um 15 Uhr übermittelten Schreiben bot Lufthansa dann formal Ufo die Schlichtung an, die aber bis zum Abend darauf nicht reagierte. Baublies forderte für den Abend ein Spitzengespräch.Nach 13 Streikrunden hatte die Fluggesellschaft in einem einstweiligen Verfügungsverfahren beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) am 9. September ein Streikverbot gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) erreicht. Am 26. Oktober hat VC beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde und beim Hessischen Staatsgerichtshof eine Grundrechtsklage gegen den LAG-Entscheid eingereicht. Das LAG sei in rechtlich unzulässiger Weise von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes abgewichen. Ferner sei das Gericht mit dem Argument, VC sei es bei den Streikmaßnahmen um etwas anderes als den Tarifvertrag Übergangsversorgung gegangen, “von einem falschen Sachverhalt ausgegangen”. Besser ausgelastetIm Oktober konnte die Lufthansa davon profitieren, dass die Verkehrszahlen im gleichen Monat des Vorjahres von drei Streiktagen beeinträchtigt waren. Deshalb zählte die Airline jetzt mit 10,1 Millionen Passagieren konzernweit 3,9 % mehr Passagiere. Bei einem Kapazitätswachstum von 3,4 % nahm der Absatz um 4,5 % zu. Damit legte die Sitzauslastung binnen Jahresfrist um 0,9 Prozentpunkte auf 81,5 % zu. “Das Preisumfeld entwickelte sich im Vorjahresvergleich währungsbereinigt rückläufig.” Die Lufthansa-Aktie gab um 1 % auf 13,39 Euro nach.