20 JAHRE T-AKTIE - LEX TELEKOM

Tausende Klagen gebündelt

hei - In einem der größten und längsten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte streiten rund 16 000 Kläger, die ihre T-Aktien im Rahmen der dritten Emission im Juni 2000 (DT3) zu 63,50 Euro erworben hatten, mit der Telekom über Schadenersatz....

Tausende Klagen gebündelt

hei – In einem der größten und längsten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte streiten rund 16 000 Kläger, die ihre T-Aktien im Rahmen der dritten Emission im Juni 2000 (DT3) zu 63,50 Euro erworben hatten, mit der Telekom über Schadenersatz. In dem seit 2004 laufenden Prozess wurde im Juli 2005 auf Basis des eigens für diesen Zweck erlassenen Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes (KapMuG) ein Musterkläger bestimmt, den die Kanzlei Tilp vertritt. Die Musterklage, die den Prozess vereinfachen und beschleunigen sollte, dient der grundsätzlichen Klärung der Fragen, ob ein Schadenersatzanspruch der Kläger besteht. Der Gesamtstreitwert liegt nur bei rund 80 Mill. Euro.Von schnell und einfach kann indes keine Rede sein: Eine Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG), die zugunsten der Telekom ausgefallen war, wurde vom Bundesgerichtshof kassiert. Dieser stellte fest, dass der Börsenprospekt zu DT3 im Hinblick auf die Beteiligung am US-Konzern Sprint einen schwerwiegenden Fehler enthielt. Die Telekom hatte diese stillschweigend intern umgehängt und so einen Buchgewinn von 8,2 Mrd. Euro ausgewiesen.Nun liegt die Sache erneut beim OLG, das entscheiden muss, ob und in welcher Höhe die Telekom Schadenersatz leisten muss. Diese hat durch ihren Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz die Mehrzahl der mehr als 100 neuen Anträge zu dem Verfahren eingereicht, um entlastendes Material darzustellen. Anlegeranwalt Andreas Tilp kritisiert scharf die lange Dauer des Verfahrens. Das KapMuG gehöre “auf den Müllhaufen der Geschichte”, sagte er bei Wiederaufnahme der Verhandlungen am 27. Oktober.