Großbritannien

Uber-Fahrer keine Selbständigen

Der Fahrdienstvermittler Uber muss in Großbritannien, seinem wichtigsten europäischen Markt, eine für das Geschäftsmodell potenziell folgenschwere Niederlage hinnehmen. Nach einem fünf Jahre dauernden Rechtsstreit, den Uber durch alle Instanzen...

Uber-Fahrer keine Selbständigen

bet London

Der Fahrdienstvermittler Uber muss in Großbritannien, seinem wichtigsten europäischen Markt, eine für das Geschäftsmodell potenziell folgenschwere Niederlage hinnehmen. Nach einem fünf Jahre dauernden Rechtsstreit, den Uber durch alle Instanzen gezogen hatte, gab der Oberste Gerichtshof am Freitag einer Gruppe ehemaliger Fahrer recht, die über die Uber-App Taxidienste anboten: Wie das Gericht einstimmig urteilte, dürfen jene Fahrer nicht als selbständige Anbieter gelten, sondern gelten als Arbeiter.

Das Verdikt hat Signalwirkung für die Gig Economy und bedeutet, dass die klagenden Uber-Fahrer Anspruch auf Leistungen haben, darunter auf Mindestlohn und bezahlte Ferien. Dies gelte außerdem immer, sobald sie in der Uber-App eingeloggt seien und so ihre Dienste anböten, so das Gericht – und nicht nur, wenn sie tatsächlich einen Fahrgast befördern. Die finanziellen Implikationen dürften erheblich sein. Neben Entschädigungen drohen Uber erhebliche Steuernachforderungen. Das US-Unternehmen will nun alle gegenwärtigen Fahrer in Großbritannien konsultieren, „um zu verstehen, welche Änderungen sie sich wünschen“. Mit Hilfe der Uber-App bieten derzeit 60000 Fahrer auf der Insel Taxifahrten an, davon 45000 in London.