US-Gericht kürzt Strafe für Bayer

Zweiter Glyphosat-Prozess kostet gut 25 Mill. Dollar - Dennoch Berufung angekündigt

US-Gericht kürzt Strafe für Bayer

Der zweite Glyphosat-Prozess in den USA mündet für Bayer in erster Instanz in einer deutlich reduzierten Höhe des Strafschadenersatzes. Das eigentliche Ziel, den Prozess neu aufzurollen, hat Bayer jedoch verfehlt. Bayer will Berufung gegen das Urteil einlegen.ab Düsseldorf – Ein US-Gericht in San Francisco hat die gegen Bayer im März verhängte Schadenersatzzahlung deutlich reduziert. Anstatt der ursprünglich zu zahlenden 80,3 Mill. Dollar beläuft sich die Schadenersatzsumme nur noch auf 25,3 Mill. Dollar, entschied der zuständige Richter Vince Chhabria in San Francisco. Grundsätzlich soll die Höhe des Strafschadenersatzes nicht mehr als das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes ausmachen. An diese Daumenregel hielt sich Chhabria und verringerte den Strafschadenersatz von 75 auf 20 Mill. Dollar.Dem Antrag des Pharma- und Agrochemiekonzerns, den Prozess neu aufzurollen, kam das Gericht jedoch nicht nach. Insofern wertete Bayer die Entscheidung zwar “als Schritt in die richtige Richtung”, die grundsätzliche Entscheidung werde jedoch nicht von den vorgelegten Beweisen gestützt. Daher sei beabsichtigt, Berufung einzulegen.Die Nachricht vom verminderten Schadenersatz sorgte an der Börse allerdings nur vorübergehend für Erleichterung, zumal die Strafabmilderung erwartet worden war. Nach einem Kurssprung im morgendlichen Handel um in der Spitze 2,6 % ging der Dax-Wert mit 59,08 Euro (+0,8 %) aus dem Handel. Binnen Jahresfrist summiert sich der Kursverlust damit noch immer auf 37 %.Ungeachtet der Reduktion der Strafe bezeichnete der US-Richter das Verhalten von Monsanto, die den hohen Strafschadenersatz ausgelöst hatte, als “verwerflich”. Nachdem das Urteil im Fall Hardeman im März ergangen war, hatte Richter Chhabria allerdings weitere Glyphosat-Verfahren an seinem Gericht auf Eis gelegt und die Streitparteien zur Mediation aufgefordert. Zum Schlichter wurde der US-Staranwalt Ken Feinberg bestellt, der sich unter Anderem im Zusammenhang mit der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko wie auch im Abgasskandal von Volkswagen einen Namen gemacht hat. 13 400 KlagenIm Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat ist Bayer inzwischen mit mehr als 13 400 Klagen konfrontiert. Erst in drei Fällen sind Urteile in erster Instanz ergangen. Alle drei Verfahren hat Bayer verloren. Dem Fall Hardeman war besondere Bedeutung zugekommen, da es sich um einen sogenannten “bellwether trial” handelte, bei dem die vorprozessuale Beweisaufnahme stellvertretend für viele Einzelverfahren vorgenommen wird.Das milliardenschwere Rechtsrisiko hat sich Bayer mit der 63 Mrd. Dollar schweren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto eingekauft. Die Klagewelle nahm Fahrt auf, nachdem eine Unterorganisation der Weltgesundheitsbehörde WHO Glyphosat in einer 2015 veröffentlichten Studie als für den Menschen “wahrscheinlich krebserregend” eingestuft hatte. Bayer widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf zahlreiche Studien, die Glyphosat bei sachgerechter Anwendung als unbedenklich einstufen.Doch auch wenn Bayer bislang beteuerte, den Weg durch die Instanzen anzutreten, gab es jüngst erste Signale, dass der Konzern womöglich früher als geplant den Vergleichsweg einschlägt. Erst kürzlich signalisierte Bayer, die gerichtlich angeordnete Mediation konstruktiv zu unterstützen (vgl BZ vom 28. Juni). Der Meinungsumschwung kam allerdings nicht ganz freiwillig, dringt doch der Hedgefonds Elliott, der mit 1,1 Mrd. Euro bei Bayer investiert ist, auf einen Vergleich.