Varta bessert Sanierungskonzept nach
Varta bessert Sanierungskonzept nach
Zugeständnisse an Schuldscheingläubiger – Vorstand Giesswein: Weiterer wichtiger Schritt
hek Frankfurt
Einen Monat nach der Einigung mit den Konsortialkreditgebern hat der Batteriehersteller Varta das Konzept für die finanzielle Sanierung im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) in etlichen Punkten angepasst. Ziel ist vor allem, die Schuldscheingläubiger ins Boot zu holen. Große Teile dieser Gläubigergruppe haben den Rettungsplan bisher abgelehnt. Nun sollen Schuldscheine in Höhe von 25 Mill. Euro den garantiebesicherten Forderungen der Konsortialkreditgeber im Rang gleichgestellt werden, teilt Varta mit. Die 2022 platzierten Schuldscheine haben ein Volumen von 250 Mill. Euro. Sie bilden damit die größte Gläubigergruppe.
Schuldenschnitt fällt kleiner aus
Wie sich aus der Mitteilung ergibt, fällt der Schuldenschnitt geringer aus als ursprünglich geplant. Statt um 285 Mill. Euro sinkt die Schuldenlast von aktuell 485 Mill. Euro nun noch um 255 Mill. Euro. Damit bleiben 230 Mill. Euro Altschulden. Hinzu kommt, wie vorgesehen, ein neuer vorrangiger Kredit von 60 Mill. Euro. Auch bei dem Kapitalschnitt auf null bleibt es, sodass die Aktionäre vor dem Totalverlust stehen. Das Wertaufholungsinstrument für die vom Schuldenschnitt betroffenen Finanzierer wurde den Angaben zufolge angepasst. Ein Großteil der Schuldscheingläubiger habe Interesse an diesem Angebot bekundet, heißt es.
„Varta hat einen weiteren wichtigen Schritt im StaRUG-Verfahren erreicht“, versichert Chief Restructuring Officer Michael Giesswein im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. „Damit kommen wir der finanziellen Sanierung ein großes Stück näher.“ Die Hauptgläubiger und die strategischen Investoren, der Unternehmer Michael Tojner und der Autohersteller Porsche, hätten sich auf eine detaillierte Dokumentation geeinigt, die alle wesentlichen Bedingungen für die Restrukturierung festlege.
Brückenfinanzierung
Die Gremien der Beteiligten müssen den Vereinbarungen noch zustimmen. Zudem muss die finale Dokumentation noch abgestimmt werden. Varta zeigt sich zuversichtlich, das StaRUG-Verfahren und die finanzielle Neuaufstellung bis Jahresende abzuschließen. Das Angebot für die Schuldscheingläubiger sei leicht nachgebessert worden, sagt Giesswein. Man gehe davon aus, dass die Vereinbarung mehrheitlich akzeptiert werde. Notwendig sei eine Zustimmung von 75%.
Zusätzlich stellen Finanzgläubiger eine Brückenfinanzierung über bis zu 30 Mill. Euro bereit. Darüber wurde laut Mitteilung eine „grundsätzliche Einigung“ erzielt. Der Kredit, den ein Teil der Konsortialkreditgeber gewährt, soll laut Giesswein die finanzielle Stabilität der Gruppe in den kommenden Monaten gewährleisten. Er läuft bis Abschluss des StaRUG-Verfahrens.
Whitebox führt Widerstand an
Die Honorare für die involvierten Finanz- und Rechtsberater veranschlagen Firmenkreise auf einen zweistelligen Mill.-Euro-Betrag. Dem Mitte August verkündeten Rettungspaket hatten laut Varta „nahezu alle Konsortialkreditgeber“ zugestimmt, aber nur „gewisse“ Schuldscheingläubiger. Ein großer Teil der Schuldscheininhaber lehnte die Vereinbarungen ab.
Es folgten wochenlange Verhandlungen, die nach Angaben aus informierten Kreisen mitunter mit harten Bandagen geführt wurden und recht emotional verliefen. Den Widerstand führte der Hedgefonds Whitebox Advisors aus den USA an. Unterstützt werden die Schuldscheininhaber vom Finanzdienstleister Perella und der Anwaltskanzlei Dentons.
Die Drohkulisse bestand darin, dass Schuldscheingläubiger ihre Forderungen fällig stellen. Dann hätte die Zahlungsunfähigkeit gedroht, womit sich die geplante vorinsolvenzliche Sanierung über ein StaRUG-Verfahren erledigt hätte.
Verlustanzeige
Für den 23. September hat Varta eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die virtuell abgehalten wird. Denn die Gesellschaft hat mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt. Daher muss Varta gemäß den Vorgaben des Aktienrechts eine Verlustanzeige stellen. Aus der Einladung geht hervor, dass der Vorstand in der Hauptversammlung auch zur Unternehmenslage berichten wird. Anders als der bisherige Großaktionär Michael Tojner wird der Streubesitz von der anstehenden Wiederauffüllung des Eigenkapitals und damit von künftigen Wertaufholungen ausgeschlossen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und andere Aktionärsvertreter haben das Vorgehen scharf kritisiert: Anteilseigner würden „vollständig und entschädigungslos“ enteignet. Dem Streubesitz bleibt nur die vage Hoffnung auf mögliche Schadenersatzklagen.