Dieselklage

Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes

Verbraucherschützer haben im Streit um unzulässige Abschalteinrichtungen einen Teilerfolg gegen Mercedes-Benz erzielt. Der Autobauer will Revision einlegen.

Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes

Teilniederlage
für Mercedes

dpa-afx Stuttgart

Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das am Donnerstag verkündet wurde. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen durchgesetzt. In der Musterklage hatten sie sich auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.

Noch kein rechtskräftiges Urteil

Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, ist offen. Der Klage hatten sich laut Verbraucherzentrale Bundesverband rund 2.800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. Sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes können Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen. Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen.

Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein Mercedes-Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.