Virtuelle HV nimmt letzte Hürde
wf Berlin
Die dauerhafte Einführung der virtuellen Hauptversammlung im Aktienrecht nimmt an diesem Freitag im Bundesrat die letzte Hürde im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Die Länder dürften aller Voraussicht nach keinen Einspruch erheben. Zustimmen müssen sie nicht. Den Entwurf dieses als eilbedürftig eingestuften Gesetzesvorhabens will der Bundestag der Länderkammer zuleiten, nachdem die Abgeordneten am Donnerstag kurz nach Mitternacht im Plenum den Entwurf gebilligt haben. Nach der Notgesetzgebung aus der Corona-Pandemie-Zeit können Aktiengesellschaften damit regulär virtuelle Hauptversammlungen anstelle der Präsenzveranstaltung abhalten. Hybride Formate sind nicht vorgesehen. Auf beiden Seiten – bei Gesellschaften und Investoren – gibt es Zweifel an der Praktikabilität der neuen Regelung.