Voestalpine entschädigt Deutsche Bahn
ahe Düsseldorf – Bei der Aufarbeitung des vor zwei Jahren aufgeflogenen Schienenkartells auf dem deutschen Markt hat sich die Deutsche Bahn nun mit einem ersten der beteiligten Unternehmen auf Schadenersatz geeinigt. Nach Angaben der Bahn wird der österreichische Stahlkonzern Voestalpine einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zahlen. Bei der Verständigung ging es um Direktlieferungen von Schienen und Weichenzungen von Voestalpine. Details zu der Einigung wurden von den beiden Unternehmen nicht genannt. Rückstellungen reichen aus”Wir gehen davon aus, dass damit die Basis für eine langfristig tragfähige weitere Zusammenarbeit wiederhergestellt ist”, erklärte Wolfgang Eder, der Vorstandsvorsitzende von Voestalpine. Die Österreicher hatten 2012 bereits Rückstellungen in Höhe von 205 Mill. Euro im Schienengeschäft gebildet. Neben den Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen aus dem Kartellfall soll mit diesem Geld auch die Schließung des Schienenwerks in Duisburg finanziert werden. Die Einigung mit der Deutschen Bahn bewege sich “im Rahmen der für diese Ansprüche gebildeten Rückstellungen”, erklärte Voestalpine.Eine Einigung der Deutschen Bahn mit ThyssenKrupp ist dagegen weiter nicht absehbar. Der Ruhrkonzern erklärte lediglich, man sei mit der Bahn weiter “in konstruktiven Gesprächen”. Zu Details und dem weiteren Zeitplan wollte sich das Dax-Unternehmen aber erneut nicht äußern.Scharfe Kritik am Verhalten von ThyssenKrupp kam von der Deutschen Bahn. Voestalpine stelle sich der Verantwortung und lasse Versprechungen auch Taten folgen, erklärte Compliance- und Rechtsvorstand Gerd Brecht. “Andere Unternehmen sind hiervon noch weit entfernt. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wegen des hohen öffentlichen Interesses an den möglichen Ansprüchen des Bundes und mehrerer Bundesländer, die wir mit vertreten, dem Bürger und Steuerzahler kaum noch vermittelbar.” Die Deutsche Bahn kündigte an, die Ansprüche gegen die anderen Kartellanten in dem bereits eingeleiteten Schadenersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt weiter zu verfolgen.Die Schienenlieferanten in Deutschland sollen sich über viele Jahre gegenseitig nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn gesichert haben. Aufgrund der wettbewerbswidrigen Preisabsprachen hatte das Bundeskartellamt bereits im vergangenen Juli Bußgelder in Höhe von über 124,5 Mill. Euro verhängt. Davon entfielen 103 Mill. auf ThyssenKrupp. Voestalpine war in dem Verfahren als Kronzeuge aufgetreten und musste lediglich 8,5 Mill. Euro bezahlen. Kartellamt ermittelt weiterAllerdings hat auch das Bundeskartellamt seine Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Offen ist noch der Teilkomplex Privatmarkt, der insbesondere Schienenlieferungen an Nahverkehrs- und Kommunalbetriebe betrifft. Nach Angaben von Voestalpine ist mit einem Abschluss dieses Verfahrens – das weitere Bußgelder für die betroffenen Unternehmen mit sich bringen könnte – im Laufe dieses Jahres zu rechnen.Die jetzt gefundene Einigung der Bahn mit Voestalpine war auch vom Bund und den Ländern intensiv geprüft und nach Angaben der Bahn “im Ergebnis begrüßt worden”. Die Bahn wird den größten Teil des Schadenersatzes nämlich direkt an ihre Geldgeber für die Schieneninfrastruktur weiterreichen.