Vorerst keine Diesel-Fahrverbote in Frankfurt
Reuters Frankfurt – In Frankfurt wird es vorerst keine Fahrverbote für ältere Dieselautos geben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof ließ am Dienstag die vom Land Hessen eingereichte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu, das Fahrverbote für Dieselautos mit älteren Euro-4-Motoren ab Februar 2019 angeordnet hatte. Es gebe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, teilte das Gericht mit. Deshalb wird das Urteil nun in der nächsten Instanz überprüft. Das werde aber wohl nicht vor Februar geschehen, damit träten die Fahrverbote zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft, erläuterte ein Sprecher. Das Gericht lehnte gleichzeitig einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe auf eine Anordnung von Fahrverboten auch ohne endgültiges Urteil ab.In Frankfurt liegen wie bei vielen anderen Städten die Werte für den in Dieselabgasen enthaltenen Schadstoff Stickoxid über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Deshalb hat die Umwelthilfe in Deutschland 34 Städte auf die Einhaltung der Luftgrenzwerte verklagt und prüft Klagen gegen weitere Kommunen. Die Überschreitung der Grenzwerte allein genüge aber nicht für eine Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten, begründete das Kasseler Gericht seine Zulassung der Berufung. Sie kämen nur als letztes Mittel in Betracht. Im Einzelfall müsse festgestellt werden, ob die schon vorgesehenen Maßnahmen ausreichten, um die Grenzwerte zu erfüllen.