VW fordert 100 Mill. Euro von Zulieferer Prevent
Reuters Hamburg – Im langjährigen Streit mit ihrem Ex-Lieferanten Prevent geht Volkswagen juristisch in die Offensive: Wegen Produktionsausfällen und Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen mit der bosnischen Unternehmensgruppe wollen die Wolfsburger vor Gericht mehr als 100 Mill. Euro Schadenersatz durchsetzen. Eine erste Klage für Ansprüche der Tochter Skoda sei kurz vor Jahresende beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden, sagte ein VW-Sprecher am Dienstag. Für die übrigen Marken des Konzerns solle das Oberlandesgericht Dresden klären, welche Gerichte für weitere Schadenersatzklagen zuständig seien. Als Erste hatten darüber die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet.Der Zulieferer erklärte, die Klagen von VW gegen diverse Unternehmen von Prevent lägen der Gruppe nicht vor. “Deshalb können wir hierzu nichts sagen.” Es handle sich bei dem Vorgang um die ankündigte hastige Antwort von VW auf eine Klage in den USA. Die kleineren Lieferanten ES Guss und Car Trim hatten im August 2016 kurz nach der Übernahme durch Prevent die Belieferung von VW mit Sitzteilen und Getriebegehäusen eingestellt, um höhere Preise durchzusetzen. Nach VW-Angaben musste damals wegen fehlender Teile die Produktion in sechs Werken vorübergehend ruhen. Im Werk Emden gingen 7 500 der 9 000 Beschäftigten in Kurzarbeit, in den anderen Fabriken waren 21 000 Beschäftigte betroffen. Um die Produktion nicht zu gefährden, stimmte der Autobauer zunächst besseren Konditionen zu. Nachdem man sich durch andere Bezugsquellen unabhängig gemacht hatte, kündigte der Autobauer 2018 die Verträge.”Die Lieferstopps im August 2016 durch ES Guss und Car Trim waren vertrags- und rechtswidrig – das wurde mittlerweile durch diverse erst- und zweitinstanzliche Urteile bestätigt”, teilte Volkswagen mit. Die Klagen richteten sich nicht nur gegen die Zulieferer, mit denen die Lieferverträge bestanden hätten, sondern ausdrücklich auch gegen deren Muttergesellschaften der Prevent-Gruppe. Denn diese hätten ihre Töchter angewiesen, die Lieferungen einzustellen. Prevent erklärte dazu, diese Entscheidungen zu den Lieferstopps seien in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen und damit nicht rechtskraftfähig. Prevent sei zuversichtlich, dass die von VW vertretene Auffassung in den anstehenden Verfahren revidiert werde.