VW hält Anfechtung für unbegründet
po Frankfurt – Bei Volkswagen sieht man die Klage des Aktionärs und Corporate-Governance-Experten Christian Strenger gegen die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand in der zurückliegenden Hauptversammlung sowie gegen die in der HV am 22. Juni erfolgte Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern gelassen (vgl. BZ vom 9. August) “Nach erster Prüfung hält VW die Anfechtungsklage von Herrn Prof. Strenger für unbegründet und wird sich daher gegen diese verteidigen”, erklärte ein VW-Sprecher der Börsen-Zeitung.Strenger will mit der Klage vor dem Landgericht Hannover die fehlende “angemessene Unabhängigkeit” des Aufsichtsrats feststellen lassen. Damit würden die von ihm angefochtenen HV-Beschlüsse nichtig. “Vorstand und Aufsichtsrat der Beklagten haben in mehrfacher Hinsicht so schwerwiegend und eindeutig gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen, dass die Entlastungsbeschlüsse für ihre Tätigkeit durch die HV 2016 keinen Bestand haben können”, heißt es in der Klageschrift.