VW mit US-Regierung einig über Vergleich

Autobauer akzeptiert Strafe von 4,3 Mrd. Dollar

VW mit US-Regierung einig über Vergleich

ste Hamburg – Der am Dienstagabend angekündigte Vergleich zwischen Volkswagen und der US-Regierung im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen ist besiegelt. Man habe sich auf die Beilegung strafrechtlicher Ansprüche und Umweltschutzklagen auf Bundesebene sowie weiterer zivilrechtlicher Ansprüche gegen das Unternehmen geeinigt, teilte der Autobauer gestern nach Xetra-Handelsschluss mit. VW bestätigte die bereits zuvor genannte Summe von 4,3 Mrd. Dollar an Bußgeld- und Strafzahlungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Kontrollsysteme einschließlich der Bestellung einer unabhängigen Aufsichtsperson für die kommenden drei Jahre. Die VW-Aktie hatte zuvor nach Ankündigung des Vergleichs um 3,4 % auf 151 Euro zugelegt. Das Papier war damit drittstärkster Wert im Dax. “Ein anderes Unternehmen””Volkswagen bedauert die Handlungen, die zur Dieselkrise geführt haben, zutiefst und aufrichtig”, erklärte Vorstandschef Matthias Müller. Die mit der US-Regierung getroffenen Vereinbarungen bezeichnete er als “Ausdruck unserer Entschlossenheit, gegen ein Fehlverhalten vorzugehen, dass sich gegen alles gerichtet hat, wofür Volkswagen steht”. Sie seien “ein wichtiger Schritt nach vorne”. Aufsichtsratsvorsitzender Hans Dieter Pötsch fügte hinzu, der VW-Konzern sei “heute ein anderes Unternehmen als noch vor 16 Monaten”.Die Vereinbarungen mit der US-Regierung enthalten den Angaben zufolge insgesamt vier Vergleiche, darunter ein sogenanntes “Plea Agreement” mit dem US-Justizministerium. Als Teil dieses Vergleichs habe man einem Schuldanerkenntnis (Guilty Plea) mit Blick auf drei nach US-Recht strafbaren Handlungen zugestimmt. So verpflichtet der Vergleich, der noch gerichtlich genehmigt werden muss, Volkswagen zu einer Strafzahlung von 2,8 Mrd. Dollar sowie zur Bestellung einer unabhängigen Aufsicht (Monitor) für die nächsten drei Jahre. Ferner sei einer Strafzahlung von 1,45 Mrd. Dollar zugestimmt worden, um Umweltschutzklagen des Bundes sowie zollbezogene zivilrechtliche Ansprüche in den USA beizulegen.Volkswagen betonte weiter, man kooperiere weiterhin vollumfänglich mit dem US-Justizministerium “in Bezug auf Handlungen von Individuen” sowie mit den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und München hinsichtlich der dort laufenden Ermittlungen. Um Vorverurteilungen zu vermeiden und die Untersuchungen nicht zu behindern, werde man sich zum “Statement of Facts”, das Erkenntnisse über die Entstehung und Entwicklung der Dieselverfehlungen liefere, oder zu Erkenntnissen der beauftragten US-Kanzlei Jones Day nicht weiter äußern.Im vergangenen Jahr hatte Volkswagen bereits zwei Vergleichsvereinbarungen für 475 000 Dieselfahrzeuge mit 2-Liter- und 83 000 Fahrzeuge mit 3-Liter-Motoren erreicht, um zivilrechtliche Ansprüche in den USA beizulegen. Zudem wurden Entschädigungen für US-Händler beschlossen. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen brauchen die bisherigen Rückstellungen des Konzerns von 18,2 Mrd. Euro zum Großteil auf. Inwieweit der neue Vergleich zusätzliche Rückstellungen erfordert, ließ VW gestern offen. Am Dienstag war ein finanzieller Aufwand über den aktuellen Rahmen hinaus in Aussicht gestellt worden.Analysten reagierten positiv auf die angekündigte Einigung. Bei Evercore ISI geht man davon aus, dass VW zusätzlich 2 Mrd. bis 3 Mrd. Euro Rückstellungen bilden muss. Ingo Speich, Fondsmanager bei Union Investment, verwies auf immer noch bestehende erhebliche Rechtsrisiken. Es gebe “noch zahlreiche Klagen, die offen sind”. Anders als in den USA erhalten Kunden in Europa keine finanzielle Entschädigung. Vorgesehen sind lediglich technische Anpassungen im Zuge von Fahrzeugrückrufen. Neben Anlegern drängen auch Kunden auf Schadenersatz.Bekannt wurde gestern auch, dass sich der frühere VW-Vorstandschef Martin Winterkorn am 19. Januar dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Affäre stellen will.