VW-Sammelklage stößt auf Bedenken
Reuters Frankfurt – Das für die große Diesel-Musterklage gegen VW zuständige Gericht hat Bedenken bei einzelnen Punkten geäußert. Einige der Feststellungsziele der Kläger könnten zu weit gefasst und daher unzulässig sein, erklärte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig. Auch sei bei Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland fraglich, ob die Feststellungsziele die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen von deren Ansprüchen klären könnten. In der Musterfeststellungsklage wollen Hunderttausende Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen gerichtlich klären lassen, ob sie wegen manipulierter Abgassysteme ihrer Autos Anspruch auf Schadenersatz haben. Die mündliche Anhörung soll im September beginnen.