Energieversorgung

Weniger Rendite für Strom- und Gasnetze

Die Bundesnetzagentur will die Verzinsung von Strom- und Gasnetzen in Deutschland in der nächsten Regulierungsperiode senken. Die Verzinsung für Neuanlagen soll auf 4,59% und für Altanlagen auf 3,03% zurückgeführt werden,

Weniger Rendite für Strom- und Gasnetze

ab Köln

Die Bundesnetzagentur will die Verzinsung von Strom- und Gasnetzen in Deutschland in der nächsten Regulierungsperiode senken. Die Verzinsung für Neuanlagen soll auf 4,59 % und für Altanlagen auf 3,03 % zurückgeführt werden, geht aus den Entwürfen der Bonner Behörde hervor. Die genaue Höhe der Zinssätze wird im Herbst festgelegt, nach Abschluss der bis 25. August laufenden Konsultationsphase. Betroffen von der sich abzeichnenden Renditekürzung sind Netzbetreiber wie Eon oder Tennet.

Die gesunkenen Zinssätze spiegelten das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten, begründete Behördenchef Jürgen Homann das Vorgehen. Bislang belief sich der Eigenkapitalzins auf 6,91 % für neue Investitionen und auf 5,12 % für Altanlagen. Die neuen Zinssätze ergäben sich aus dem Zehnjahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Prompte Kritik zu den Entwürfen kam vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW). Der Verband sprach von „einer historisch einmalig niedrigen Vergütung“ und sieht dadurch die Energiewende gefährdet. Damit die Energiewende gelinge, müssten Milliarden in den Netzausbau investiert werden. Entgegen der Einschätzung der Netzagentur sei die von Investoren erwartete Marktrisikoprämie nachweislich gestiegen. Der BdEW taxiert die Risikoprämie auf 6,5%.

Auch die Netzagentur räumt ein, dass es beim Wagniszuschlag noch zu Anpassungen kommen könne, habe ein von der Behörde in Auftrag gegebenes Gutachten doch eine mögliche Verzerrung im Wagniszuschlag im Vergleich zum risikolosen Zinssatz identifiziert. Die Konsultation solle daher auch genutzt werden, um weitere Erkenntnisse zur Bestimmung des Wagniszuschlags zu gewinnen. Für Gasnetzbetreiber beginnt die neue Regulierungsperiode 2023, für Stromnetzbetreiber ein Jahr später.