DEUTSCHE BAHN

Zwischen LuFV und GmbH

Als der Bundesrechnungshof vor ziemlich genau einem Jahr seinen "Bericht zur strukturellen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Deutschen Bahn AG am Bundesinteresse" veröffentlichte, fiel das Urteil schonungslos aus. Die DB AG habe die mit der...

Zwischen LuFV und GmbH

Als der Bundesrechnungshof vor ziemlich genau einem Jahr seinen “Bericht zur strukturellen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Deutschen Bahn AG am Bundesinteresse” veröffentlichte, fiel das Urteil schonungslos aus. Die DB AG habe die mit der Bahnreform im Jahr 1994 angestrebte Verkehrsverlagerung zugunsten der Schiene nicht erreicht und auch die finanziellen Ziele verfehlt, hieß es damals. Für die Bundesregierung bestehe gleich auf mehreren Ebenen Handlungsbedarf. Der Bund als Alleineigentümer der Bahn müsse erstens seine Ziele definieren und auf dieser Grundlage zweitens über die künftige Struktur der Eisenbahn in Deutschland entscheiden. Drittens sollten nicht benötigte Unternehmensteile wie die britische Nahverkehrstochter Arriva und die Logistiksparte Schenker verkauft werden. Schließlich forderte der Rechnungshof die Bundesregierung viertens auf, für einen angemessenen gesellschaftsrechtlichen Einfluss auf den Staatskonzern zu sorgen.Fast auf den Tag zwölf Monate nach der Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes unterzeichnen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Bahn-Chef Richard Lutz und Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla heute “das größte Modernisierungsprogramm für die Schiene, das es je in Deutschland gab”, wie Bund und Bahn auch heute durchsagen werden. Doch die Einigung auf die mittlerweile dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III), die bis 2030 rund 86 Mrd. Euro für den Erhalt und die Modernisierung der Schieneninfrastruktur vorsieht, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der vom Rechnungshof festgestellte Handlungsbedarf auf Seiten des Eigentümers fortbesteht.Denn die Ziele für die Bahn – vor allem die Zielkonflikte zwischen Daseinsvorsorge und Gewinnerzielung – wurden nicht geklärt, sondern um zusätzliche Anforderungen aus dem Klimapaket erweitert. Eine zukunftsweisende Struktur für den Staatskonzern mit fast 600 Tochterunternehmen ist nicht in Sicht. Der Verkauf von Unternehmensteilen ist im Fall von Arriva schon zum wiederholten Mal in Verzug geraten.Jetzt hat die Union die Debatte über die Rechtsform der Bahn neu eröffnet und den Wechsel zur GmbH ins Gespräch gebracht. Das hat auch der Rechnungshof angeregt, um den Einfluss des Bundes zu erhöhen. Der Regierung steht es schon heute frei, im Rahmen des Aktienrechts für den Alleineigentümer auf die Bahn einzuwirken. An den Defiziten in der Verkehrspolitik würde ein Wechsel des Rechtskleides nichts ändern.