Weiter hohe Hürden für eine EU-Einlagensicherung
ahe Brüssel
Für die Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene gibt es einer neuen Studie des Centrum für Europäische Politik (Cep) zufolge weiterhin kaum eine gemeinsame Basis in der Eurozone. Grund sind die fehlenden Fortschritte bei der Angleichung der bereits existierenden nationalen Systeme zum Sparerschutz. Die Freiburger Denkfabrik, die die Systeme in den drei größten Volkswirtschaften im Euroraum – Deutschland, Frankreich und Italien – genauer unter die Lupe genommen hat, spricht in ihrer Untersuchung von weiterhin „gravierenden Unterschieden“.
Dies gilt nach Angaben des Cep nicht nur für den institutionellen Aufbau der Systeme, sondern auch für die Finanzausstattung, die befristet erhöhten Deckungssummen oder die alternative Nutzung von Finanzmitteln. Die Hürden für eine gemeinsame Einlagensicherung seien „weiterhin hoch“, betonte der Ökonom Bert Van Roosebeke, einer der Autoren der Studie. Dabei habe eigentlich eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 eine schrittweise Angleichung bewirken sollen.
Diese Richtlinie verlangt grundsätzlich eine Finanzausstattung von 0,8% der gedeckten Einlagen (bis zu 100 000 Euro) bis Mitte 2024. Frankreich hat sich eine Quote von lediglich 0,5% ausgehandelt. In anderen Ländern wie Portugal, Malta, Estland oder Griechenland wurden zum Teil deutlich höhere Vorgaben gemacht. Laut der Bestandsaufnahme des Cep mit Zahlen von Ende 2019 ist das Einlagensicherungssystem der italienischen Privatbanken mit 0,23% davon noch weit entfernt. Frankreich liegt demnach bei 0,37%. Und in Deutschland erreichen die Privatbanken 0,52%.
Neuer Eurogruppen-Vorstoß
Nachdem die bisherigen Verhandlungen um eine Einführung einer europäischen Einlagensicherung (Edis) stets fehlgeschlagen waren, hat Eurogruppen-Chef Paschal Donohoe jetzt auch unter Verweis auf die Coronakrise einen neuen Vorstoß gemacht. Auf der April-Sitzung der Eurogruppe wird zunächst die hochrangige Rats-Arbeitsgruppe zur Bankenunion einen neuen Zwischenbericht vorlegen. Und nach weiteren Arbeiten der Euro-Finanzminister im Mai und Juni soll Mitte des Jahres ein konkreter neuer Fahrplan vorliegen. Auch die EU-Kommission hatte schon einen neuen Edis-Vorschlag für dieses Jahr angekündigt. Die Debatten müssten aber die bestehenden Unterschiede berücksichtigen, forderte Van Roosebeke.
Die französische Einlagensicherung zeichnet sich durch eine erhebliche Anzahl von Einlagen aus, die direkt vom Staat garantiert werden. In Italien war unter anderem in den letzten Jahren die Verwendung der Mittel der freiwilligen Systeme für alternative Maßnahmen sehr relevant. Die Einlagenentschädigung unterliegt hier längeren Fristen als in Frankreich und Deutschland. Im Gegensatz zu Frankreich und Italien darf das deutsche gesetzliche Schutzsystem der Privatbanken keine alternativen Maßnahmen ergreifen, die das Scheitern eines Kreditinstituts verhindern.