10 Mrd. Euro fließen 2016 in EU-Abwicklungsfonds

Rechnungen an Banken werden im Mai verschickt

10 Mrd. Euro fließen 2016 in EU-Abwicklungsfonds

fed Brüssel – Die neue EU-Abwicklungsbehörde rechnet damit, dass der gemeinsame Abwicklungsfonds (SRF) in diesem Jahr mit mehr als 10 Mrd. Euro befüllt wird. Davon wird ein Teil europäisch zur Verfügung stehen, der Rest für nationale Notlagen reserviert sein. In den nächsten Tagen werden die ersten Einzahlungen erwartet, wenn nationale Abwicklungsbehörden die Beiträge der Banken für 2015 nach Brüssel überweisen. Das dürfte in der Mehrzahl der Fälle problemlos geschehen. In Italien, wo der heimische Fonds erst jüngst einspringen musste, und in Luxemburg oder Zypern, wo die EU-Abwicklungsrichtlinie nicht mehr rechtzeitig umgesetzt wurde, ist mit Verzögerungen zu rechnen. Das ändert aber nichts daran, dass die Beträge nachträglich komplett an den Single Resolution Fund transferiert werden müssen.Die Rechnungen für das laufende Jahr erhalten die 4 000 Banken der Eurozone voraussichtlich im Mai. Bis dahin wird auf Basis einer fixen Formel berechnet, welchen Betrag jedes einzelne Institut einzuzahlen hat. Relevant ist dabei das eigene Risikoprofil – und das Risikoprofil der anderen Banken, denn daran bemisst sich die Höhe der individuellen Summe. Zahltag ist der 30. Juni. Allerdings weisen die Chefin der EU-Abwicklungsbehörde, Elke König, und ihr Vize Timo Löyttyniemi darauf hin, dass der Fonds bereits in diesem Jahr eine Feuerkraft von 55 Mrd. Euro hat, um in Notlagen einzuspringen. Dieses vorläufige Sicherheitsnetz (Backstop) hatten die Finanzminister im Dezember geknüpft, indem sie eine potenzielle Brückenfinanzierung (Loan Facility Arrangement) verabredeten – und somit die Abwicklungsbehörde die Zielausstattung des Fonds, die eigentlich erst in acht Jahren erreicht wird, im Notfall bereits früher nutzen kann, indem die Kreditwirtschaft dann ex post belastet wird.Zentraler Bestandteil der Arbeiten der EU-Behörde im Moment ist die Kalkulation, wie viel Bail-in-Kapital (Minimum Requirement for Eligible Liabilities, MREL) jede einzelne Bank in Zukunft vorhalten soll. Aus der Logik der EU-Abwicklungsrichtlinie ergibt sich eine Untergrenze von 8 % der Verbindlichkeiten. Bei einzelnen Instituten – insbesondere bei Banken, deren Abwicklung schwierig werden könnte – dürfte die MREL-Anforderung aber noch spürbar höher liegen. Die Frage, bis wann die Vorgabe erreicht werden muss, ist noch unbeantwortet.