IM INTERVIEW: LIANE BUCHHOLZ

"90 Prozent sind kein Qualitätsmerkmal"

SVWL-Präsidentin Buchholz widerspricht Bundesbank - Simon-Papier ist wichtiger, aber "lediglich ein erster Schritt" - Plädoyer für regulatorische Datenfabrik

"90 Prozent sind kein Qualitätsmerkmal"

– Frau Professor Buchholz, bevor wir zu unserem eigentlichen Thema kommen, eine kurze Frage zur Kür des neuen DSGV-Präsidenten. Ist Helmut Schleweis eine gute Wahl?Helmut Schleweis, der aktuelle Bundesobmann, ist mit einstimmigem Votum der Verbandsvorsteherkonferenz zum neuen DSGV-Präsidenten gekürt worden. Er hat damit alles Vertrauen, das erforderlich ist, um das Amt kraftvoll auszufüllen. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe hat sich für seine Kandidatur starkgemacht und ich bin davon überzeugt, dass er die vor ihm liegenden Aufgaben hervorragend erfüllen wird.- Wie bewerten Sie die Vorschläge zu regulatorischen Erleichterungen zugunsten kleinerer Kreditinstitute, die Peter Simon, der für die Kapitalrichtlinie zuständigen EU-Berichterstatter, kürzlich vorgelegt hat?Wir freuen uns sehr, dass es den politischen Willen gibt, Entlastungen für die Institute möglich zu machen, und das EU-Parlament seine Regulierungsmühlen auf ein feineres Mahlwerk umstellt. Denn Tatsache ist, dass nach der Finanzkrise neben den richtigen Rahmenbedingungen Meldewesenstrukturen aufgebaut wurden, die für uns – hier spreche ich für die Sparkassen in Westfalen-Lippe – pro Milliarde Bilanzsumme Zusatzkosten zwischen 100 000 und 150 000 Euro nach sich ziehen. Die Kosten für die IT-Infrastruktur sind darin noch gar nicht enthalten. Für ein Geschäftsgebiet mit einer Bilanzsumme von 130 Mrd. Euro sind das jährlich Kosten von ca. 20 Mill. Euro, die sukzessive dazugekommen sind.- Werden diese Zusatzkosten mit den vorgeschlagenen Erleichterungen wieder verschwinden?Mit den vorgeschlagenen Erleichterungen werden wir das erst mal nicht schaffen. Es ist lediglich ein erster Schritt auf europäischer Ebene, wenn auch ein wichtiger. In der nächsten Stufe ist es aus meiner Sicht notwendig, auch auf nationaler Ebene über Erleichterungen nachzudenken. Das war ja auch der Grund für meine Kritik an der im Sommer diskutierten Small Banking Box. Denn die damals diskutierte Größenordnung ist hinlänglich geeignet, die Sparkassenorganisation zu spalten. Ich wollte verhindern, dass wir plötzlich zwei Typen von Sparkassen haben. Das ist ja nicht nur für die Verbände schwierig zu bewältigen, sondern besonders auch für die Sparkassen. Das ist in dem neuen Vorschlag deutlich besser gelungen, weil die Ertragskraft des Landes berücksichtigt wird. Denn das Bruttoinlandprodukt (BIP) eines Landes spielt eine maßgebliche Rolle für die Einordnung eines Kreditinstituts.- In Deutschland kämen Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von bis zu 4,8 Mrd. Euro in den Genuss der vorgeschlagenen Erleichterungen. Das wären mehr als 90 % der hiesigen Banken und Sparkassen. Was halten Sie von dieser Größenordnung?Ich halte es in Deutschland für absolut richtig, über die zunächst vorgeschlagene Größenordnung von 1,5 Mrd. Euro Bilanzsumme hinauszugehen. Die neue Größenordnung ist angemessen. Aber, das sage ich auch ganz deutlich, das ist für mich nicht das Ende der Diskussion. Denn im nächsten Schritt sollten wir dazu kommen, dass die nationale Aufsicht ihre Richtlinienkompetenz über eine Vielzahl von Meldevorschriften und Regeln tatsächlich nutzt. Es muss die Frage nach Redundanzen gestellt werden, die wir zugunsten der Institute bereits auf nationaler Ebene abbauen können.- Was meinen Sie damit?Ich gebe ein Beispiel: Wir haben jetzt das Anacredit-Modell. Dort werden etwa 100 Einzelinformationen zu einem einzelnen Kreditengagement abgefragt. Da stellt sich die Frage, ob es darüber hinaus erforderlich ist, Meldevorschriften für das Kreditgeschäft in seiner Gesamtheit aufzuerlegen. Wäre es nicht sinnvoller, zu fragen, wie können wir, Aufsicht und Institute, ein Meldewesen gestalten, das Redundanzfreiheit bietet. Ich bin beeindruckt davon, was Österreich mit seiner regulatorischen Datenfabrik Aurep geschaffen hat. Dort werden die einzelgeschäftsbezogenen Daten in dieser Fabrik zusammengefasst. Dadurch erhält man Redundanzfreiheit. Die Idee von der regulatorischen Datenfabrik ist aktueller denn je und ich wünsche mir, dass wir diesen Schritt jetzt weitergehen.- Wo wäre eine solche Datenfabrik angesiedelt, separat in jeder Säule des Kreditsystems oder als zentrale Sammelstelle?Wie die Datenfabrik organisiert wird, halte ich für eine nachgelagerte Frage. Mir geht es um den Gedanken, vom Meldewesen wegzukommen hin zu einzelgeschäftsbezogenen Daten. Die Auswertung der einzelgeschäftsbezogenen Daten dem Regulator zu überlassen, ist für mich weitaus wichtiger, denn das würde uns deutliche Entlastung bringen.- Das Simon-Papier sieht keinerlei Erleichterungen hinsichtlich der Kapitalanforderungen vor. Wie bewerten Sie das?Die Kapitalisierung und die Kapitalanforderungen sind der Stellhebel der Regulatorik. Ich finde es richtig, dass die Kapitalanforderungen nicht angetastet werden. Da sind wir sehr standhaft in Westfalen-Lippe und sagen, eine gute Kapitalausstattung ist unabhängig von der Größe eines Kreditinstituts, der wichtigste Garant dafür, dass der Eigentümer oder Träger ruhig schlafen kann.- Mit dieser Meinung stoßen Sie im Lager der Sparkassen doch sicher nicht nur auf Zustimmung.Das mag so sein. Aber man muss auch wissen, welche Schlachten man schlagen kann. Ich halte es für falsch, sich hinzustellen und Kapitalerleichterungen zu verlangen. Vielmehr halte ich es für richtig, für gut kapitalisierte Institute Erleichterungen zu fordern. Der Dodd-Frank Act wird in den USA gerade neu diskutiert nach dem Motto, je stärker die Kapitalausstattung desto mehr Erleichterungen kann es geben. Diese Ansicht teilen wir in Westfalen-Lippe. Die Erfahrung zeigt, dass die Kapitalausstattung am Ende den Ausschlag gibt, wie stabil ein Kreditinstitut in Krisenzeiten aufgestellt ist.- Sie halten den neuen Schwellenwert für angemessen, gleichwohl hatten Sie sich im Sommer gegen feste Schwellen ausgesprochen. Warum sehen Sie das heute anders?Ich halte den Klippeneffekt unverändert für ein riesiges Problem, weil damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen wird. Ich habe auch in meinem Verband Institute, die über der neuen Schwelle liegen. Diese Institute sind genauso belastet von Regulatorik und Doppelmeldungen und den teilweise auch nicht mehr angemessen regulatorischen Anforderungen.- Was schlagen Sie alternativ vor?Ich glaube, es braucht hier keinen Vorschlag von mir. Auf politischer Ebene ist es ja längst erkannt worden, dass regulatorische Maßnahmen auf Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden sollten. Ich bin davon überzeugt, dass die EU-Kommission eine solche Überprüfung über kurz oder lang gezielt anstoßen wird.- Warum?Auf europäischer Ebene ist man inzwischen auch hellhörig geworden, was die Konkurrenzfähigkeit europäischer Institute im internationalen Wettbewerb anbelangt. Wenn man sich vor Augen führt, dass inzwischen jeder zweite Investmentbanking-Deal in Europa von einer US-amerikanischen Bank ausgeführt wird, dann ist das alarmierend. Das weiß die Kommission ebenso wie das EU-Parlament.- Wie viele der 63 Institute im Sparkassenverband Westfalen-Lippe überschreiten den vorgeschlagenen Schwellenwert von 4,8 Mrd. Euro?Acht Sparkassen liegen über diesem Wert. Diese Institute sagen mir natürlich, dass ich die Präsidentin aller Sparkassen in Westfalen-Lippe bin, und mandatieren mich, in weiteren Gesprächen sinnvolle Konzepte auch zu deren Entlastung nach vorn zu bringen.- Ist es in der Bankenunion überhaupt noch möglich, dass die nationalen Aufseher andere Regeln vorgeben als die europäische Aufsicht?Nehmen wir das Meldewesen als Beispiel, das ist in Europa von Land zu Land verschieden. Wenn die westfälisch-lippischen Sparkassen beispielsweise entscheiden würden, dass sie über die österreichische Datenfabrik melden möchten, nützt ihnen das nichts, weil der nationale Rahmen für das Meldewesen in Deutschland ein völlig anderer ist als in Österreich. Daher finde ich es sehr gut, wenn das europäische Meldewesen jetzt endlich ein einheitliches Wörterbuch bekommt. Das hat Peter Simon angekündigt.- Können Sie den Begriff einheitliches Wörterbuch erläutern?Die Zauberworte sind European Reporting Framework (ERF) und Banks Integrated Reporting Dictionary (BIRD). Dahinter verbirgt sich, dass das Meldewesen von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene gehoben wird. In dem Augenblick, in dem das Meldewesen auf europäische Ebene gehoben ist, wird es mit Sicherheit einzelgeschäftsbezogene Daten geben, das lässt sich bereits heute bei Anacredit erkennen.- Die Auswertung der Daten obliegt der Aufsicht. Wo sollte das Ihrer Meinung nach angesiedelt sein, bei der EZB, der EBA oder beim nationalen Regulator?Ich gehe davon aus, dass sich die EZB mit der angestoßenen Initiative zur Ablösung des formularbasierten Meldewesens etwas gedacht hat, nämlich dass sie die Empfängerin der Daten ist.- Wäre das aus Ihrer Sicht richtig?Wir hatten eine Entscheidung des EuGH im Zusammenhang mit der Klage der L-Bank gegen die EZB-Aufsicht. In dem Richterspruch wird klargestellt, dass jedes Institut in Europa von der EZB beaufsichtigt wird. Die EZB wiederum entscheidet, wer an die nationale Aufsicht zurückdelegiert wird. Von daher ist meine Meinung an dieser Stelle gar nicht relevant, sondern welche Fakten dahinterstehen. Die EZB wird mit der Abschaffung des formularbasierten Meldewesens in Zukunft die Hauptadressatin der Daten sein.- Das Simon-Papier beschäftigt sich auch mit den Vergütungsregeln der Vorstände. Was heißt das für die Sparkassen?Das kann ich noch nicht genau sagen. Momentan ist die Institutsvergütungsverordnung für Institute ab einer Größenordnung von 15 Mrd. Euro Bilanzsumme wirksam. Die Kommission zieht den Wert nun auf 5 Mrd. Euro herunter. In der Institutsvergütungsverordnung geht es vor allem darum, das Verhältnis von fixer zu variabler Vergütung zu regeln. In vielen unserer Institute gibt es aber gar keine Risk Taker. Die Regelung kommt aus dem Gedanken, dass es in Europa Banken mit einer Bilanzsumme von 5 Mrd. Euro gibt, auf die die Beschreibung passt. Auf die Sparkassenwelt in Deutschland trifft das aber nicht zu.- Würden Sie an dieser Stelle gegebenenfalls intervenieren?Ja.- Wie geht es jetzt weiter?Im nächsten Schritt müssen wir in der Kommunikation mit den nationalen Aufsehern schauen, dass wir die Richtlinienkompetenz überprüfen und anpassen, um die Proportionalität mit mehr Leben zu füllen.- Lassen sich die Vorschläge in Europa durchsetzen?Ich glaube schon, dass es in einigen Ländern Probleme bei der Erörterung gibt. Gehen wir beispielsweise nach Italien. Dort sind die Kreditinstitute mit Non-Performing Loans schwer belastet. In diesem Umfeld mit Erleichterungen zu kommen, ist nicht einfach. Aber nach dem, was ich aus Brüssel höre, ist es einfacher, solche Regelungen durchzubekommen, wenn die Koppelung an das BIP erfolgt. Ich würde mir sehr wünschen, dass uns die Deutsche Bundesbank in diesem Anliegen gut unterstützt.- Haben Sie Zweifel?Ich bedaure es sehr, dass es aus der Bundesbank Äußerungen gibt, die den Schwellenwert für Deutschland für zu hoch erachten. Denn 90 % sind kein Qualitätsmerkmal. Die Frage ist doch, ob es sinnvoll ist, eine solch große Zahl von Kreditinstituten aufsichtsrechtlich zu erleichtern.—-Das Interview führte Annette Becker.