Abwicklungsbehörde passt ihre Kapitalvorgaben an

Reaktion auf neuen europäischen Gesetzesrahmen

Abwicklungsbehörde passt ihre Kapitalvorgaben an

ahe Brüssel – Die europäische Bankenabwicklungsbehörde SRB hat ihre Vorgaben für das Bail-in-Kapital an neue gesetzliche Bestimmungen angepasst. Damit wird das 2019 auf europäischer Ebene verabschiedete Bankenpaket umgesetzt. In diesem Zusammenhang war auch die Abwicklungsrichtlinie BRRD geändert worden, was jetzt auch Auswirkungen auf die Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hat, das sogenannte MREL (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities). Konkret geändert wurden die Anforderungen für global systemrelevante Banken (G-SIIs), die MREL-Kalibrierung aufgrund der Einführung einer Leverage Ratio, Bestimmungen zum internen MREL bei Bankengruppen sowie spezielle Regeln für Genossenschaftsbanken. Hinzu kamen Klarstellungen zu Emissionen aus Drittländern.Wie der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) mitteilte, wird den Banken Anfang 2021 mitgeteilt, wie viel Bail-in-Kapital sie vorhalten müssen. Darin sei ein verbindliches Zwischenziel festgehalten, das bis zum 1. Januar 2022 erreicht werden müsse. Das vollständig kalibrierte MREL-Volumen sollen die Banken dann bis spätestens zum 1. Januar 2024 verbucht haben. Wie der SRB bestätigte, wird es bei der Einteilung der Banken eine neue Kategorie geben (vgl. BZ vom 18. Februar). Neben den global systemrelevanten G-SIIs soll es künftig eine weitere Gruppe hochrangiger Banken (“Top-Tier Banks”) geben. Sie müssen nicht zwingend global systemrelevant sein, aber auf Vermögenswerte von mehr als 100 Mrd. Euro kommen, die einem Mindestniveau von Nachrangigkeit entsprechen. Daneben gibt es weiterhin die Gruppe der anderen Pillar-1-Banken, die von den nationalen Aufsichtsbehörden als systemisch bedeutend eingestuft wurden, sowie natürlich auch die Gruppe aller anderen europäischen Kreditinstitute. Neue ZusammensetzungAuch die Zusammensetzung des MREL ändert sich. Künftig soll es aus einem verlustabsorbierenden und einem rekapitalisierenden Teil bestehen, jeweils unterteilt in ein risikogewichtetes und ein Leverage Exposure. Insgesamt wird das Bail-in-Kapital damit aus vier Komponenten bestehen, die ab 2024 alle und zu jeder Zeit von den betroffenen Banken erfüllt werden müssen. Die europäische Abwicklungsbehörde hatte im Februar/März noch eine öffentliche Konsultation zu ihren MREL-Plänen durchgeführt, deren Ergebnisse in den neuen Vorgaben noch berücksichtigt wurden.