Abwicklungsregeln für Clearinghäuser

Neue EU-Verordnung soll Sanierung von CCP vereinfachen - "Unwahrscheinlicher Fall" einer Schieflage

Abwicklungsregeln für Clearinghäuser

Clearinghäuser müssen sich künftig besser auf mögliche Schieflagen vorbereiten und für solche Fälle Sanierungspläne erstellen. Die EU-Kommission will die zuständigen Behörden außerdem dazu anhalten, Abwicklungspläne für CCP bereitzuhalten, und sie mit entsprechenden Befugnissen hierfür ausstatten. Dies soll weitere Risiken aus dem Finanzsystem nehmen.ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat die Einführung eines Sanierungs- und Abwicklungsregimes für Clearinghäuser vorgeschlagen. Diesen zentralen Gegenparteien (Central Counterparties, CCP) soll die Ausarbeitung von Sanierungsplänen vorgeschrieben werden, damit frühzeitig eingegriffen werden kann, wenn sie tatsächlich einmal in ernste finanzielle Nöte geraten. Der für die Finanzmärkte zuständige EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis verwies auf die seit der jüngsten Finanzkrise deutlich gewachsene Bedeutung der Clearinghäuser für das Finanzsystem – auch seit sich die G 20 infolge der Krise dazu verpflichtet hatten, standardisierte OTC-Derivate durch CCP zu clearen. Schutz der SteuerzahlerEin Großteil der Derivatekontrakte im Wert von 500 Bill. Euro, die weltweit noch nicht abgewickelt seien, werde heute von den 17 europäischen CCP gecleart, sagte Dombrovskis in Brüssel. “Die neuen EU-Regelungen werden das europäische Finanzsystem weiter stärken und die Steuerzahler schützen”.Die neue Verordnung, der die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament noch zustimmen müssen, ist vergleichbar mit der Bankenabwicklungsrichtlinie BRRD, enthält aufgrund der speziellen Geschäftsmodelle der Clearinghäuser aber keine Bail-in-Regelungen. Sie enthält aber Festlegungen, wie mögliche Verluste aufgeteilt werden müssen und welcher Instrumentenkasten bei einer Abwicklung von den Behörden genutzt werden kann. Dombrovskis bezeichnete eine Abwicklung eines Clearinghauses als einen “unwahrscheinlichen Fall” – allerdings müsse man sich auf diesen entsprechend vorbereiten.Das geplante neue Regulierungsregime baut auf die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (Emir) auf sowie auf Standards, die unter anderem auf G 20-Ebene und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) gesetzt wurden. Da die großen CCP meist international agieren, setzt die EU darauf, dass in Asien und Amerika ähnliche Regelungen beschlossen werden und es zu einer entsprechenden Zusammenarbeit der Behörden kommen wird.Innerhalb der EU sollen die zuständigen nationalen Abwicklungsbehörden jetzt Abwicklungspläne für jedes Clearinghaus ausarbeiten. Für sämtliche CCP sollen sogenannte Abwicklungskollegien eingerichtet werden, in denen auch Behörden wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA), die eine koordinierende Rolle spielen soll, und die Europäische Bankenaufsicht (EBA) vertreten sind. Internationale KooperationZum Instrumentenkasten und zu den besonderen Interventionsbefugnissen der nationalen Behörden zur Restrukturierung gehören der Verkauf von einzelnen Assets oder auch des gesamten Clearinghauses sowie eine mögliche Brückenlösung, bei der die überlebensfähigen Teile ausgegliedert und dann nur die Problembereiche abgewickelt werden. Als weitere Möglichkeiten werden in den neuen Vorschlägen unter anderem Schuldenschnitte bei bestimmten Sicherheiten (Margins) genannt oder das Abschreiben oder die Umwandlung von Kapital- und Schuldeninstrumenten oder von anderen unbesicherten Papieren zur Rekapitalisierung.Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag vermeiden, dass entweder die Realwirtschaft oder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, sollte eine der zentralen Gegenparteien in Bedrängnis geraten. Eine bestimmte Rangfolge der Instrumentarien zur möglichen Sanierung wird in den jetzt vorgeschlagenen Regelungen allerdings nicht vorgegeben. Grundsätzlich wird nur die Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall und für ein frühzeitiges und geordnetes Eingreifen vorgegeben.Nach Angaben der EU-Kommission wurden 2015 durchschnittlich mehr als 50 % des weltweiten Geschäfts für sogenannte Over-the-Counter-(OTC)-Derivate – ein Markt mit einem Volumen von 493 Bill. Dollar – zentral über Clearinghäuser gehandelt. Verglichen mit 2009 hat sich der Prozentsatz damit nahezu verdoppelt. Im Durchschnitt könnten heute 70 % aller neuen Geschäfte mit OTC-Derivaten gecleart werden.Zu den größten Clearinghäusern in Europa gehören die Deutsche-Börse-Tochter Eurex Clearing und die zur London Stock Exchange gehörende LCH.Clearnet. Eine Zusammenlegung ist im Zuge der geplanten Börsenfusion nicht vorgesehen.