Versicherer

Aktuare fordern neue Garantiedefinition

Die Deutsche Aktuarvereinigung plädiert für eine Neudefinition des Garantiebegriffs bei Vorsorgeprodukten. Zugleich soll der Garantiezins 2023 auf dem abgesenkten Niveau von 0,25% belassen werden.

Aktuare fordern neue Garantiedefinition

ab Düsseldorf

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) wendet sich bei staatlich geförderten Vorsorgeprodukten erneut gegen den bislang vorgeschriebenen Beitragserhalt. Durch diesen würden die Möglichkeiten, sich bietende Renditechancen zu nutzen, unnötig verkleinert, begründet DAV-Vorstandschef Herbert Schneidemann den erneuten Vorstoß seines Hauses. Denn während es den Versicherungsmathematikern im Vorjahr gelungen war, das Absenken des Höchstrechnungszinses für neue Verträge in der Lebensversicherung von 2022 an auf 0,25 % zu drücken, blieb der Appell, die Garantieanforderungen neu zu definieren, ungehört. Die sich gerade findende Bundesregierung solle die Garantieforderungen schnell neu definieren.

„Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, wird Schneidemann zitiert. Sinnvolle Garantien lägen deutlich unterhalb des Beitragserhalts. Nur dann müssten die Beiträge nicht vollständig zur Garantieabsicherung eingesetzt werden.

Zudem sei ein gänzlich neuer Blick auf den Garantiebegriff, der bislang häufig als Mindestrendite verstanden werde, angebracht. „Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase ist diese Betrachtung aber nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß“, so Schneidemann. Heutzutage seien Garantien dagegen das Sicherheitsnetz für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen.

In das gleiche Horn bläst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der eine zügige Reform der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge fordert. „Die neue Bundesregierung sollte die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie schnell angehen“, zitiert Reuters GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Anderenfalls drohten auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten. „Diese werden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt.“

Zugleich macht sich die DAV für die Beibehaltung des auf 0,25% abgesenkten Garantiezinses für 2023 stark. „Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“, erklärte Schneidemann. Es sei noch zu früh, die langfristige Inflationsentwicklung und die möglichen geldpolitischen Schritte der Europäischen Zentralbank (EZB) vorherzusagen.