Cum-ex-Prozess

Angeklagte Maple-Manager beharken sich

Im Cum-ex-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt haben die mitangeklagten Maple-Manager die Glaubwürdigkeit des früheren Leiters der Steuerabteilung in Frage gestellt.

Angeklagte Maple-Manager beharken sich

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Im Cum-ex-Strafprozess gegen die früheren Manager der Maple Bank verfestigt sich der Eindruck, dass Angeklagte versuchen, ihre eigene Rolle bei den Geschäften zu Lasten des Fiskus auf Kosten ihrer ebenfalls angeklagten ehemaligen Kollegen herunterzuspielen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft den Managern um den früheren Bankchef Wolfgang Schuck den Aufbau von Handelsstrukturen vor, mit denen sich falsche Steuerbescheinigungen für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2015 erstellen ließen. Diese hatte das Institut beim Finanzamt Frankfurt am Main eingereicht, um sich aus Sicht der Anklage unberechtigterweise 366,6 Mill. Euro Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge haben erstatten lassen (Az.: 5/24 KLs 17/19).

Am Donnerstag nahmen die Verteidiger der Mitangeklagten die Aussage des früheren Leiters der Steuerabteilung, Michael B. auseinander. Der 69-jährige B., der bis 2011 als Mitglied der Geschäftsführung der Maple Bank für die Steuer- und die Finanzabteilung verantwortlich war, steht ebenfalls unter Anklage. Sein Verfahren wurde, wie auch das gegen den vom Institut als externer Gutachter und Berater engagierten Steueranwalt Ulf Johannemann von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vom Landgericht jedoch abgetrennt. Statt vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, das ihm §55 StPO zusteht, um sich nicht selbst zu belasten, hatte der einstige Prokurist des Instituts Anfang der Woche freiwillig im Zeugenstand Platz genommen und dabei insbesondere Paul H. belastet (vgl. BZ vom 24. August).

Zweifel an der Beweiskraft

Die Verteidiger der Mitangeklagten störten sich besonders daran, dass der Steuerexperte Michael B., der die Maple Bank bereits 2011 verlassen hatte, es nach einer Befragung durch den Vorsitzenden Richter Werner Gröschel ablehnte hatte, ihre Fragen oder die der Staatsanwaltschaft zu beantworten. „Dass er das Konfrontationsrecht untergräbt, entwertet die Beweiskraft seiner Aussagen“, so der spontane Kommentar von Barbara Livonius, die den früheren Vorstandschef Schuck verteidigt. Am Donnerstag legten die Verteidiger weiterer Mitangeklagter mit der Verlesung schriftlich vorbereiteter Erklärungen nach.

 Elena-Sabella Meier von der Kanzlei Dierlamm in Wiesbaden, die den umfassend geständigen Wertpapierhändler Andreas H. verteidigt, unterstrich, dass der Zeuge als Mitglied der Maple-Geschäftsführung bei mehrere Treffen mit dem Freshfields-Partner Johannemann anwesend war. Auf dessen Gutachten hatte sich das Management der Bank nach einhelliger Darstellung der Verteidiger gestützt, als es sich 2006 dafür entschied, die von dem zwischenzeitlich verstorbenen Maple-Banker Peter E. entwickelte Handelsstrategie zu Lasten der Staatskasse umzusetzen.

Als Leiter der Steuer- und der Finanzabteilung habe Michael B. sowohl von den Leerverkäufen mit Dax-Werten um den Dividendenstichtag herum gewusst als auch von den diesbezüglichen Absprachen, die mit der britischen Schwester Maple UK und anderen Marktteilnehmern erfolgt waren, sagte die Anwältin. Gegenüber der Handelsüberwachungsstelle der Eurex, die, alarmiert von den hohen Handelsvolumina in Einzelwerte, von 2006 an mehrfach bei der Maple Bank vorstellig geworden war, hatte das Management diese Absprachen bestritten. Meier schloss die Erklärung mit den Worten: „Unser Mandant ist bislang der erste Mitarbeiter der Maple Bank, der sich wahrheitsgemäß und ohne Beschönigung über die Cum-ex-Transaktionen Bank geäußert hat.“

Auch die Verteidigung des früheren Leiters des europäischen Handelsgeschäfts, Paul H. stelle die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Ab­rede. Durch seine Qualifikation als Steuerberater sei Michal B. der einzige unter den angeklagten Maple-Managern, bei dem man den erforderlichen Hintergrund voraussetzen könne, um einen Verstoß gegen die deutschen Steuergesetze zu erkennen, unterstrich der Verteidiger des US-Amerikaners.

Nicht bloß überflogen

Die Behauptung, die Freshfields-Gutachten lediglich überflogen zu und die Geschäfte nicht verstanden zu haben, überzeuge nicht. Als Vorstandsmitglied, das bereits seit 1994 für Maple tätig war, habe er die Transaktionen bis ins Detail gekannt. Dafür spreche auch, dass diese in den Berichten an den Prüfungsverband und an die Bundesbank zunächst präzise beschrieben waren. Bei B., der nach eigenen Angaben als „Schnittstelle zwischen der Finanzabteilung der Maple Bank und der Bundesbank“ fungierte, seien alle Fäden zusammengelaufen. Er habe auch die Steuererklärungen unterzeichnet – und es versäumt, die Mitglieder der Geschäftsführung zu warnen oder die Geschäfte zu unterbinden.

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