Digitale Assets

Anhängiges Kryptodienste-Gesetz sorgt für Rechtsunsicherheit

Das Anwendungsgesetz für die EU-Verordnung über die Märkte für Kryptowerte hängt im deutschen Gesetzgebungsprozess. Das könnte Nachteile für deutsche Marktakteure bringen.

Anhängiges Kryptodienste-Gesetz sorgt für Rechtsunsicherheit

Anhängiges Krypto-Gesetz
sorgt für Rechtsunsicherheit

Potenzielle Nachteile für Marktteilnehmer in Deutschland

fed Frankfurt

Das Aus der Ampel hat Weiterungen auch für die Kryptobranche. Denn Ende dieses Jahres tritt die EU-Verordnung über die Märkte für Kryptowerte (Micar) in Kraft. Obwohl Verordnung, also unmittelbar geltendes Recht, werden Marktakteure mit Sitz in Deutschland diesen Rechtsrahmen womöglich nicht sofort nutzen können. Micar wird nämlich von einem Gesetz begleitet, das die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der neuen EU-Vorgaben in Deutschland schafft – und dieses Gesetz ist noch anhängig.

Dass das deutsche Anwendungsgesetz noch nicht verabschiedet ist, könnte zu Nachteilen von Marktteilnehmern mit Sitz hierzulande führen, erläuterten Janina Heinz, Partnerin der Kanzlei Freshfields, und ihr Kollege Daniel Klingenbrunn, Principal Associate, anlässlich der Frankfurt Digital Assets Conference des Bankenverbands Mitte und des Center for Financial Studies. Derzeit sei unklar, ob das Anwendungsgesetz bis zum Inkrafttreten von Micar noch verabschiedet werden kann. Zuletzt habe es Signale gegeben, dass es vielleicht doch noch gelingen könnte. Wenn das deutsche Gesetz jedoch dieses Jahr oder gar in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden sollte, habe die BaFin nicht die notwendigen Befugnisse.

Dann könnten deutsche Akteure nicht vom vereinfachten Erlaubnisverfahren profitieren und auch nicht das Passporting im EU-Ausland nutzen, während der deutsche Markt für Anbieter mit Sitz im EU-Nachbarland zugänglich wäre, wenn ihnen die heimische Aufsichtsbehörde einen entsprechenden EU-Pass ausgestellt hat.

Keine Abwanderung erwartet

Angesichts von zahlreichen Übergangsregelungen, die bis Mitte 2026 ein Agieren unter alten Regeln erlauben, gehen mit dem aktuellen Schwebezustand des im April 2024 bereits im Finanzausschuss beschlossenen Anwendungsgesetzes einige Rechtsfragen einher. Allerdings rechnen die Freshfields-Anwälte nicht damit, dass eine große Zahl potenzieller Kryptodienstleister Deutschland den Rücken kehren werde. Schließlich spielten bei der Standortwahl weit mehr als finanzregulatorische Argumente eine Rolle, beispielsweise die Verfügbarkeit von Personal.

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