Anti-Geldwäsche-Behörde soll 2026 voll einsatzfähig sein
fir Frankfurt
Die künftige Anti-Geldwäsche-Behörde der EU, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA), soll wie geplant 2026 voll einsatzfähig sein. „Wir sind im Zeitplan“, sagte John Berrigan, der die Generaldirektion der EU-Kommission für Finanzstabilität und Kapitalmärkte (Fisma) leitet, in einer Online-Konferenz des International Bankers Forum zur Geldwäschebekämpfung. Die Europäische Kommission hatte im Juli 2021 ein Anti-Geldwäsche-Paket vorgestellt, das neben der Etablierung der AMLA eine verstärkte Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in den EU-Staaten, striktere Regeln für Kryptoassets und eine Bargeldobergrenze vorsieht.
Damaligen Entwürfen zufolge soll die AMLA im Jahr 2023 eingerichtet und mit Beginn des Jahres 2026 voll operativ tätig sein. Geplant sind demnach etwa 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente). Berrigan bekräftigte die Erwartung, dass AMLA bis 2023 rechtlich unter Dach und Fach gebracht sein werde und dann weitere Jahre ins Land gingen, bis die neue Behörde schließlich spätestens 2026 operativ komplett tätig sein werde.
Die schwierige Standortfrage harrt unterdessen noch der Klärung. Fragen des politischen Proporzes spielen bei der Wahl, welche die 27 EU-Mitgliedstaaten treffen, eine bedeutende Rolle, wenn nicht die wichtigste. Gute Chancen wurden in Finanzkreisen in der Vergangenheit unter den Bewerbern, zu denen unter anderem Frankfurt, Wien und Paris zählen, der österreichischen Hauptstadt zugesprochen. Frankfurt hatte bereits zuletzt den Zuschlag für den grünen Standardsetzer International Sustainability Standards Board (ISSB) erhalten, Paris machte bei der europäischen Bankenregulierungsbehörde EBA das Rennen, die wegen des Brexits London verließ. Die Entscheidung, wohin es die AMLA verschlägt, ist aber noch offen. Letztlich könnte es beispielsweise auch auf einen der ost- oder südeuropäischen Staaten hinauslaufen, denen bisher weniger Aufmerksamkeit in der Standortdebatte zuteil wurde, ist zu vernehmen. AMLA ist den Plänen zufolge zugedacht, in der EU risikobehaftete, grenzüberschreitend agierende Finanzinstitutionen direkt zu überwachen und gegebenenfalls auch die Aufsicht über Problemfälle zu übernehmen, die normalerweise von den nationalen Behörden kontrolliert werden.