DER BASELER KOMPROMISS UND SEINE EFFEKTE

Auf der langen Bank

Basel schiebt Beendigung des Nullgewichts von Staatsanleihen vor sich her

Auf der langen Bank

bn Frankfurt – Die Einführung von Risikogewichten für Forderungen von Banken gegenüber Ländern ist in weite Ferne gerückt. Trotz einer längeren Debatte haben sich die Mitglieder des Verwaltungsrats des Baseler Ausschusses (GHOS) am Donnerstag nicht darauf einigen können, die Nullgewichtung von Staatsforderungen in Bankbilanzen zu beenden. Die Diskussion zu diesem Punkt soll dabei länger gedauert haben als jene um den Abschluss des Reformpakets Basel III.Wie zu erfahren ist, stellt sich eine bedeutende Zahl von Ländern im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gegen eine Neuregelung von Staatsrisiken. Demzufolge nimmt der Grad der Opposition mit dem Ausmaß der Verschuldung eines Staates proportional zu. Schon gegen die Publikation eines Diskussionspapiers soll sich Widerstand geregt haben.Die regulatorische Privilegierung öffentlicher Forderungen von Mitgliedstaaten der EU gibt Banken einen Anreiz, über die Anforderungen der Liquiditätshaltung hinaus in großem Stil Staatsanleihen zu halten. Die enge Verflechtung von Staaten und Banken gilt als Beschleuniger der Finanz- und Staatsschuldenkrise zu Beginn des Jahrzehnts. Auch in Bankenkreisen wird kritisiert, die Nullgewichtung von Staatsanleihen sei spätestens seit dem Schuldenschnitt in Griechenland nicht mehr sachgemäß und diene vorrangig dazu, Staaten einen günstigen Absatzkanal für ihre Schuldverschreibungen zu sichern. Diskussion statt KonsultationUm die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen zu analysieren und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten, hatte der Baseler Ausschuss bereits im Januar 2015 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Nun aber, nachdem sich die Aufseher nicht auf eine Beendigung des Privilegs einigen konnten, schieben sie die Angelegenheit offenbar auf die lange Bank. Die von der Arbeitsgruppe aufgezeigten Probleme seien wichtig und könnten von “einer breiteren Diskussion” profitieren, teilt der Ausschuss mit: “Zu diesem Zeitpunkt jedoch hat das Komitee keine Einigung erreicht, die Behandlung von Länderforderungen zu verändern.” Daher habe sich die Runde dazu entschieden, die aus dem Bericht der Gruppe abgeleiteten Ideen nicht zur Konsultation zu stellen. Anstelle einer Konsultation als Auftakt eines Regelsetzungsverfahrens gibt es eine Diskussionsrunde. Die Einschätzungen interessierter Stakeholder seien nichtsdestotrotz nützlich, um “in das längerfristige Denken des Ausschusses über dieses Problem” einzufließen, teilt der Ausschuss mit und stellt das 45-seitige Diskussionspapier der Arbeitsgruppe online. Kommentare nimmt die Runde bis zum 9. März entgegen.Das Diskussionspapier listet verschiedene Optionen für eine andere Behandlung von Staatsrisiken auf. Diese umfassen eine Abschaffung der Berechnung des Eigenkapitalbedarfs nach bankinternen Modellen sowie Änderungen am entsprechenden Standardansatz für das Banken- und das Handelsbuch, einschließlich der Abschaffung “eines begünstigenden Risikogewichts” für bestimmte Staatsrisiken. Des Weiteren finden sich Maßnahmen zur Reduktion von Risiken, die sich aus exzessiv hohen Beständen von Staatsanleihen im Verhältnis zum Eigenkapital einer Bank ergeben. Weitere Ideen drehen sich um die Behandlung von Staatsrisiken in der aufsichtsrechtlichen Säule II, etwa im Zuge von Stresstests, sowie um Publikationspflichten.