Aufschub für die Bankentrennung

Finanzaufsicht BaFin plädiert für eine Schonfrist, bis Europa einig ist - "Doppelarbeit vermeiden"

Aufschub für die Bankentrennung

Bei der heftig umstrittenen Trennung risikoreicher Bankaktivitäten vom Einlagengeschäft könnte es doch noch zu einer Schonfrist in Deutschland kommen. Die Finanzaufsicht BaFin plädiert dafür, mit der Umsetzung der Trennbankenregelung auf europäisches Recht zu warten und so Doppelarbeit zu vermeiden.wf Berlin – Für die vom Trennbankengesetz betroffenen Institute wie die Deutsche Bank gibt es einen Lichtblick. Die Finanzaufsicht BaFin bricht eine Lanze für deutsche Kreditinstitute, die unter dieses Gesetz fallen: Diese Banken sollen für die Umstrukturierung hierzulande Aufschub erhalten, bis die europäische Trennbankenregelung in Brüssel beschlossen ist. “Um mögliche Doppelarbeiten zu vermeiden, rege ich an, die Übergangsfristen im KWG so zu verlängern, dass die Kreditinstitute nur die europäischen Trennbankenregeln der geplanten BSR-VO anzuwenden haben.” Dies schreibt Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, in der Stellungnahme der BaFin für eine öffentliche Anhörung im Bundestag am heutigen Mittwoch zum Abwicklungsmechanismusgesetz – der gesetzlichen Anpassung des nationalen Abwicklungsregimes für Krisenbanken an EU-Recht. Mit dem Abwicklungsregime hat das Trennbankengesetz zwar nichts direkt zu tun. Der Bundestag hätte aber die vermutlich letzte technische Möglichkeit, im Zuge dieser Gesetzgebung die im Kreditwesengesetz (KWG) geregelten Trennbankenauflagen zu ändern, noch bevor diese Mitte 2016, in Teilen schon 2015, in Kraft treten.Die BSR-VO ist die EU-Verordnung zur europäischen Trennbankregelung. Sie ist auf europäischer Ebene stark umstritten. Die 28 Finanzminister hatten sich Ende vergangener Woche auf eine gemeinsame Position gegenüber dem Europäischen Parlament verständigt (vgl. BZ vom 20. Juni). Damit gehen sie nun in die Schlussverhandlung mit dem Parlament. Die Europaabgeordneten selbst sind untereinander heillos zerstritten, so dass der Ausgang der Gesetzgebung völlig ungewiss ist. Für die betroffenen Banken ist nicht absehbar, auf welche Regelung sie sich einstellen müssen. Brüssel braucht ZeitKommen EU-Rat und Parlament schnell zu einem Ergebnis, könnte die Gesetzgebung bestenfalls noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Eher dürfte sich die Diskussion aber bis in das nächste Jahr hineinziehen. Die deutsche Trennbankenregelung wäre dann schon anwendbar. Der deutsche Gesetzgeber war Europa mit einer eigenen Regelung vorausgeeilt. In ähnlich gelagerten Fällen – wie bei Abwicklungsregime oder dem Leerverkaufsverbot – musste neues nationales Recht nach relativ kurzer Zeit wieder an EU-Recht angepasst werden. Beim Trennbankengesetz zeichnet sich Ähnliches ab, wenn die Verhandlungen in Brüssel abgeschlossen sind.Die Kreditbranche beklagt seit geraumer Zeit die doppelte Belastung, die aus den nationalen Alleingängen der Bundesregierung und des deutschen Gesetzgebers resultiert. Unter Umständen könnte es sein, dass Banken kosten- und zeitaufwendig die Abtrennung von Teilen ihres Geschäfts nach deutschem Recht vorbereiten und vollziehen, die nach europäischem Recht nicht mehr nötig sein wird. Unterschiede bestehen etwa darin, dass nach deutschem Recht besichertes Kreditgeschäft mit Hedgefonds abgetrennt werden muss. Kommen die EU-Finanzminister mit ihren Vorstellungen durch, wären Beteiligungen an Hedgefonds abzutrennen. Ungewiss ist auch, ob deutsche Regelungen bestehen bleiben dürfen, die strenger sind als EU-Recht. Die Briten haben für sich im Finanzministerrat herausgehandelt, dass sie ihre nationale Trennbankregelung beibehalten dürfen. Kreditbranche will drei JahreIm konkreten deutschen Fall hält auch die Interessengemeinschaft Deutsche Kreditwirtschaft (DK) einen Aufschub wegen der Ungewissheit für angebracht. “Eine kurzfristige Änderung bzw. Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der deutschen Trennbankenregelung ist daher geboten”, schreibt die DK in ihrer Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren. Die DK plädiert für eine Verschiebung um drei Jahre auf 2019 bzw. 2018. Das Bundesfinanzministerium hatte bereits eine mildernde Übergangslösung angestrebt, die für eine gewisse Zeit die Entscheidung in die Hand der Bankenaufsicht gelegt hätte. Dies stieß beim Koalitionspartner SPD in der schwarz-roten Regierung auf Widerstand. Auch Gespräche mit der Fraktionsspitze von CDU/CSU verliefen ergebnislos. SPD-Fraktionsvizevorsitzender Carsten Schneider lehnt eine “Lex Deutsche Bank” bislang ab.